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Schlüsselübergabe, aber Mietvertrag nicht unterschrieben.

 
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c64
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 09:47    Titel: Schlüsselübergabe, aber Mietvertrag nicht unterschrieben. Antworten mit Zitat

Hallo,
ich benötige unbedingt sachliche Informationen zu folgendem Thema:

Verlauf:
- mündliche Zusage beiderseits um Mietverhältnis zu beginnen.
- Laut Vermieter keine Mängel in Wohnung
- Übergabe Schlüssel bei Wohnungsbesichtigung (Ich war zu blind um die Mängel zu sehen)
- Übergabe Mietvertrag von Vermieter

Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben. Besteht nun ein mündlicher Mietvertrag? Ich möchte unbedingt da raus weil ich Mängel festfestellt habe die mich mind. 3Monate Renovierungszeit kosten werden. Ich vermute dass der Vermieter mir ein paar Monatsmieten abknöpfen will. Geht das überhaupt? Der Vertragsbeginn ist erst zu Beginn des kommenden Monats.

MfG
Thomas Schneider
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Auch mdl. Verträge sind gültig. Mangelliste aufstellen und den Vermieter auffordern diese bis Mietbeginn zu beseitigen. Dann erst MV unterschreiben.
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c64
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

Ich möchte ganz zurücktreten. Leider gehen die Meinungen sehr weit auseinander.
Der eine sagt: "wenn du nichts unterschrieben hast, dann kommste da auch wunderbar wieder raus". Und der andere sagt: "es besteht ein mündlicher Vertrag".

Besteht ein mündlicher Vertrag, wenns nen nicht-unterschriebenen schriftlichen gibt?

Gesetz dem Falle, es besteht nun ein mündlicher Vertrag, komm ich dann noch irgendwie aus der Nummer raus? Ich befürchte, dass ich dann drei Monatsmieten zahlen muss, richtig?

Ich würde mich auch auf die Mängel berufen, und der Tatsache, dass diese nicht bis Mietbeginn beseitigt werden könnten. Es sind einfach zu viele.

Oder, ist ein evtl. bestehender mündlicher Vertrag nichtig, wenn zugesichert wurde, es gäbe keine Mängel?
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ob ein mündlicher Vertrag zustande gekommen ist, hängt davon ab, was ihr miteinander besprochen habt. Das kann man von außen nicht beurteilen.

Dazu kommt, dass der VM den Abschluss nachweisen muß. Ein Indiz hierfür kann natürlich die Übergabe des Schlüssels sein.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

thdoerfler hat folgendes geschrieben::
Ob ein mündlicher Vertrag zustande gekommen ist, hängt davon ab, was ihr miteinander besprochen habt. Das kann man von außen nicht beurteilen.

Dazu kommt, dass der VM den Abschluss nachweisen muß. Ein Indiz hierfür kann natürlich die Übergabe des Schlüssels sein.


so ist es, die Schlüssel wurden übergeben. Hätte kein VM gemacht wenn nicht über die Wohnung verhandelt und vermietet wäre. Der Mieter hat hier einen Anspruch auf Mangelbeseitigung. Vielleicht lässt es sich auf dieser Basis über einen Mietaufhebungsvertrag verhandeln. Ansonsten 3 MM zahlen.
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c64
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 17:16    Titel: Fall beerdigt Antworten mit Zitat

Hallo,

bis jetzt war alles richtig nützlich was ich hier von euch erfahren habe. Danke dafür. Der Fall wurde nun sehr sauber beendet. Erste Monatsmiete bezahlt und Schlüssel zurückgegeben.

MfG
Thomas
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