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Haftung - Verletzung der Aufsichtspflich?

 
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PebblesFace
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Damme, Nds.

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 18:12    Titel: Haftung - Verletzung der Aufsichtspflich? Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:

Motorrad geparkt im Carport. Örtlich angrenzend an einen Wendehammer. Gegenüber wohnt Familie A mit 3jähriger Tochter. Diese Tochter hat das Motorrad im Carport umgeworfen. Laut Aussage der Mutter hatte diese ihre Tochter nur ca. 1 Minute aus den Augen gelassen. In der Zeit sei das Kind also in das Carport gelaufen und habe das Motorrad (ca. 200 kg, auf dem Mittelständer aufgebock) umgeworfen. Frau A. hat dann nur noch den Knall gehört. Dem Kind ist nichts passiert. Schaden liegt knapp unter dem Wert des Motorrades bei 1300 Euro. Weiterhin Gutachtenkosten von 300 Euro.

Die Haftpflichtversicherung forderte erstmal nur Fotos und einen Kostenvoranschlag. Dem Geschädigten war das zu unsicher und er hat den Gutachter beauftragt.

Laut Schreiben der Haftpflichtversicherung habe Frau A. ihrer Aufsichtspflicht genüge getan. Weiteres sei von ihr nicht zu erwarten, auch da dadurch die natürliche Entwicklung des Kindes gestört werde.

In einem ähnlich gelagerten Fall entschied das LG Lüneburg am 09.01.1997 (4 S 237/96, NJW-RR 1998, 97), daß die Eltern eines 4 jährigen Kindes zu zahlen hatten, da der Aufsichtspflicht nicht damit genüge getan sei, nur ständigen Blickkontakt zu halten. In dem Alter sei eine umfangreichere Beaufsichtigung nötig.

Mich würde jetzt die Beurteilung des oberen Falles interessieren. Ist der Aufsichtspflicht wirklich genügend nachgekommen worden? Sind die Eltern des Kindes wirklich nicht zur Zahlung verpflichtet? Gerade im Hinblick auf der o. a. Urteil kommen mir da Zweifel, ebenso wie die Zweifel, daß ein kleines Kind in einer so kurzen Zeit den Weg durch den Wendehammer nimmt und gezielt ein so schweres Motorrad umwerfen kann.

Liebe Grüße
SIlvia
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist hier wirklich nicht zu beantworten.

Gerade im Themenbereich "Verletzung der Aufsichtspflicht" gibt es viele Urteile, die sich z. T. gegenseitig widersprechen.

Es kommt hier ganz entscheidend auf ALLE Umstände des Einzelfalles an.

Natürlich wird die PHV die Schadenersatzforderung zunächst zurückweisen, wenn nicht eindeutig die Aufsichtspflicht verletzt ist.

Beweislastverteilung: zunächst muss der Aufsichtspflichtige beweisen, dass er die Aufsichtspflicht eben nicht verletzt hat. Hierbei kann er sich auf die Rechtsprechung stützen, die besagt, dass man "verständige Kinder", die normalerweise nicht zu Unfug neigen, auch mal für ganz kurze Zeiträume aus den Augen lassen kann.

Der Geschädigte hat dann darzulegen, dass aufgrund der Umstände deses Einzelfalles dennoch eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt. Das wird nicht ohne Rechtsanwalt gehen. Möglihcerweise wird die Sache auch vorm Amtsgericht landen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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fragenfueralle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 72
Wohnort: Goch

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

möchte als Motorradfahrer nur kurz anmerken, dass ein ausgewachsenes Zweirad (bei 200kg darf man davon sprechen) auf dem Mittelständer abgestellt nicht so ohne weiteres umgestoßen werden kann (vorausgesetzt, das Motorrad steht nicht auf einer schiefen Ebene).
Wie schwer ist ein 3jähriges Kind?
Hat es sich bei dem (heftigen?) Stoß nicht verletzt?
Ist es mit dem gesamten Körpergewicht dagegengefallen (dann würde das Kind am unteren Bereich des Motorrades gegenfallen, was ein Umkippen noch erschwerlicher machen würde)?
Hat jemand gesehen, dass das Kind dagegen gefallen ist / das Motorrad umgestoßen hat?
Diese Fragen sollte man der Mutter / den Eltern des Kindes stellen.

Ein Erwachsener ist da schon eher in der Lage, ein Motorrad umzuwerfen. Und auch eher dafür haftbar zu machen. Winken

Nur meine Meinung.

Schöne Grüße
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