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Wasserschaden wegen nicht abgedrehten Hahn

 
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rincewind
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 19:03    Titel: Wasserschaden wegen nicht abgedrehten Hahn Antworten mit Zitat

Hallo!

Wenn ich meine Waschmaschine nicht benutze, drehe ich eigentlich
immer den Hahn ab.

Beim letzten Mal (ich muss nicht so häufig waschen) muss ich wohl
vergessen haben, den Hahn zuzudrehen. Nun ist eine Woche lang
Wasser aus dem Anschluss hinten an der Maschine getropft.I
Ich habe nichts gemerkt, selbst
die Teppichoberfläche ist trocken. Die Mieterin unter mir war eine
Woche im Urlaub und hat erst heute einen Wasserfleck entdeckt.
Erst darauf hab ich genauer nachgeschaut und entdeckt das es unter
dem Teppich (Hat eine dicke Gummimatte drunter) und unter der
Waschmaschine feucht wahr.

Meine Frage: Habe ich jetzt den versicherungsschutz verloren weil ich
vergessen habe den Hahn zuzudrehen?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo rincewind,

wir trennen den Schaden mal in mehrere Teile:

erstens den Schaden am Gebäude, in deiner Wohnung und in der unteren: hier ist die Gebäude-Leitungswasser-Versicherung zuständig.

Zweitens dürfte in der unteren Wohnung ein Hausratschaden eingetreteen sein. Daurum kümmert sich die dortige Hausratversicherung.

Beide werden beim Schadenverursacher (also bei dir) Regress nehmen, und dafür tritt deine Privathaftpflichtversicherung ein, und zwar unabhängig davon, ob du den Schaden grob oder leicht fahrlässig verursacht hat.

Haftpflicht kümmert sich nicht um die Unterscheidung in grob oder leicht fahrlässig.

Drittens ist wohl ein Hausratschadne an dienen eigenen Sachen entstanden. Da wirds schwierig. Grundsätzlich ist die Hausratversicherung leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat (es gibt mittlerweile wenige Gesellschaften, die im teueren Tarif auch bei grober Fahrlässigkeit leisten).

Grobe Fahrlässigkeit liegt (nach ständiger Rechtsprechung) vor, wenn der Wasserhahn einer Waschmaschine ständig offen bleibt. Allerdings gibt es auch das "Augenblicksversagen". Das bedeutet hier, wenn man eigentlich immer den Wasserhahn schließt und das nur einmal, aufgrund besodnerer Umstände (z.B. in Eile das Haus verlassen ) vergessen hat, dann ist man entschuldigt. Also keine Grobe Fahrlässigkeit. Das muss aber der Versicherungsnehmer beweisen, und das ist nicht ganz einfach.

In deinem Fall kommt hinzu: der Wasserhahn war eine ganze Woche lang auf, das ist eigentlich kein "Augemblicksversagen" mehr. Das hätte man in jedem Fall vorher bemerken sollen.

Also, Zusammenfassung: Der Fremdschaden braucht dir keine Sorgen zu machen (vorausgesetzt, du hast eine PHV), für deinen eigenen Schaden kannst du zumindest versuchen, von deiner Hausratversicherung was zu erhalten.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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schleiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ein ähnlicher Fall von mir: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=36109

Viele Grüsse

Wolf Smilie
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