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Elternunterhalt

 
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Lista
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10.09.05, 10:32    Titel: Elternunterhalt Antworten mit Zitat

Dieser Beitrag wurde gelöscht

Zuletzt bearbeitet von Lista am 04.12.05, 12:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lista,

auf Dich kommt lediglich die Prüfung vom Sozialamt zu. Zahlen wirst Du nix müssen, da Du erst der Ehefrau und den beiden Kindern zu Unterhalt verpflichtet bist.
Alleine der Selbstbehalt für Dich sind schon 1250 Euro, dazu noch der Unterhalt für die Frau, der bei gut 980 Euro angesetzt wird und dann noch beide Kinder.
Hab erst kürzlich einen Bericht im TV gesehen, wo klar gesagt wurde, daß Alleinverdiener mit Ehefrau und 2 Kinder aus der Pflicht raus sind, soweit sie keine Millionenbeträge verdienen.
Also gemütlich zurücklehnen.
Ob der Bruder zu Unterhalt verpflichtet ist, hängt von seinem Netto ab, ob er samt Selbstbehalt und Ehegattenunterhalt noch soviel Geld über hat.

Übrigens 1600 Euro Rente vom Vater, ist viel, dazu kommt noch die Pflegestufe, die auch eine gewisse Summe ausmacht.
Fraglich ob da das Sozialamt überhaupt noch einspringen muß.
Gruß
Melly
_________________
Smilie Melly
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Lista
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 11:06    Titel: Elternunterhalt Antworten mit Zitat

gelöscht
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