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Regressansprüche bei Busunfall

 
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gigablaster
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 20:40    Titel: Regressansprüche bei Busunfall Antworten mit Zitat

Erstma ein freundliches Hallo an die Community!

Meine Eltern und einige andere Personen waren in einem Busunfall verwickelt.
Sie saßen im Bus alsder Busfahrer auf den grünstreifenm Fuhr und plötzlich auf die Seite kippte.
Das Busunternehmen sagte uns das wir Regressansprüche stellen sollten, wolmöglich weil
sie entweder dem Schwerlasttransport von der anderen Seite den schwarzen Peter zuschieben wollen oder weil sie nicht wollen das eine Prozesswelle auf sie zu kommt.

Ich wollte mal fragen, bevor wir zum Anwalt dackeln, wie hoch die Schadensersatzansrüche gestellt werden können.

Zu den Verletzungen:

Meine Mutter hatte eine Rippenprellung und leichte Kopfverletzung und 1 Tag Krankenhausaufenthalt, da auf eigenen Wunsch frühzeitig entlassen.
Mein Vater hatte ebenfalls Rippenprellung , kein Krankenhausaufenthalt ist aber zusätzlich 3-4 Wochen arbeitsunfähig, hatte davor schon was mit dem Arm verschleppt.

Eine gute bekannte hat 3 gebrochene Rippen starke Schmerzen und hatte 4 Tage krankenhaus aufenthalt.

Wie schon gesagt wissen wir nicht wie wir jetzt verfahren sollen.
Könnt ihr uns zusätzlichen Rechtsbeistand empfelen oder ist das unnötig?
In welcher Höhe kann ungefähr Schmerzensgeld und Schadensersatz(Arbeitsausfall, Praxis und Notfallgebühren , Benzingeld bei 160 km fahrtkosten, Rückerstattung der Busreise) gefordert werden?
Ich möchte eigentlich keine konkrete Beratung, wollte nur wissen wie man bei solchen dingen , besonders wenn das Busunternehmen es fordert, sich verhält, wie man sich
abspricht und so weiter.

Spielt die Schuldfrage eigentlich eine große Rolle Schwertransport und Busfahrer geben sich gegenseitig die Schuld. Zudem sollte man nochmal sagen das das Reisunternehmen schon öfters Unfälle und Pannen hatte.
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

zunächst einmal ist dies eigentlich keine Reiserechts- sondern eher ein zivilrechtliche Frage. Aber grundsätzlich dazu:

Jeder Busunternehmer muss Haftpflichtversichert sein. Das heißt, egal von der Schuldensfrage muss er für Schäden aufkommen, die Passagiere in seinem Fahrzeug erleiden.

Wie viel man an Schmerzensgeld verlangen kann, kann ich nicht sagen. Das sollte euch der Anwalt sagen.

Alles Gute
Peter
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 10:54    Titel: Re: Regressansprüche bei Busunfall Antworten mit Zitat

gigablaster hat folgendes geschrieben::
Ich möchte eigentlich keine konkrete Beratung, wollte nur wissen wie man bei solchen dingen , besonders wenn das Busunternehmen es fordert, sich verhält, wie man sich abspricht und so weiter.

Spielt die Schuldfrage eigentlich eine große Rolle Schwertransport und Busfahrer geben sich gegenseitig die Schuld. Zudem sollte man nochmal sagen das das Reisunternehmen schon öfters Unfälle und Pannen hatte.


Ich würde so etwas grundsätzlich nie ohne anwaltliche Beratung regeln. Das heißt ja nicht, dass man gleich vor Gericht ziehen muss - aber gerade in so einer ungeklärten Situation ist man mit rechtskundiger Begleitung viel besser dran.
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