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LeZz Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 07.09.05, 23:32 Titel: Sachschaden durch dritten. Wohngesellschaft reagiert nicht |
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Hallo erstmal,
das ist mein erster Beitrag hier, also entschuldigt bitte schonmal im vorraus wenn ich was falsch mache.
Desweiteren bin ich mir nich sicher ob ich hier beim richtigen Recht bin also ggf. den Beitrag einfach verschieben.
So folgendes:
Geschehen:
"2 betrunkene russische Mitbürger um die 40-50, hatten so viel Alkohol intus, dass sie sich in der wohnung geirrt haben. Sie wohnen einen Block weiter (wahrscheinlich) und die Flure etc. sehen gleich aus. Der eine war sich jedoch sicher das hier seine Wohnung ist und als sein Hausschlüssel nicht passte klingelte er überall und offensichtlich hat jemand die Tür geöffnet. Ich öffnete die Wohnungstür weil jemand am Schloss rumgemacht hatte (sie hatten versucht aufzuschließen) sie sahen mich und dachten ich wäre bei ihnen in der Wohnung und versuchten reinzukommen. Ich drückte sie weg und schloss die Tür, sagte ihnen das sie hier nicht wohnen und weg gehen sollen. Sie verstanden kein Wort und sagten dauernd etwas in russisch. Einer schlug als gegen die Tür und der andere stand am Fenster. Ich rief die Polizei. Einer von Ihnen hat eine der sechs Glasscheiben in der Tür zerbrochen (mit einem Tritt) und vom Schlagen gegen der Tür brach ein Stück Holz am Rahmen (die tür ist jetz nur noch schwer zu schließen). Als ich das hörte rannte ich raus doch anscheinend hatte der von draussen die Polizei gesehn und sagte es dem anderen.
Die Polizei hat die Daten des einen (welcher den Schaden verursachte) aufgenommen und gesagt ich solle der Wohngesellschaft mitteilen, dass sie sich mit der Polizei in Verbindung setzen sollen und alles klären. Die Wohngesellschaft sagte sie schickt mir einen Hausmeister vorbei der sich das anguckt. Er kam und sagte es wäre mein Problem ich soll das alleine klären."
Problem:
"Da ich glaube, dass der Hausmeister genuso viel Ahnung von juristischen Angelegenheiten hat wie ich bin ich hier im Forum um zu fragen:
"Muss ich selber die Tür reparieren lassen und die Anzeige stellen, oder ist die Wohngesellschaft dafür zuständig??"
Ich danke euch schonmal für eure Hilfe, möchte mich entschuldigen, dass der Text so lang ist und falls es noch an Informationen mangeln sollte einfach bescheid sagen, ich melde mich so schnell es geht.
MfG
LeZz |
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wherrmann FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.08.2005 Beiträge: 279
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Verfasst am: 08.09.05, 00:07 Titel: |
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Ich würde meinen Vermieter mit einer Frist auffordern den Schaden zu beheben.
Für die Tür ist er verantwortlich gehört nämlich zur Mietsache.
Es sei denn ich hätte sie selbst zerstört. |
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LeZz Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 08.09.05, 09:15 Titel: |
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Kann ich das irgendwo schriftlich finden falls es denn nötig wäre, um Druck zu machen?
Was für eine Frist setz ich dem Vermieter?
Und kann ich jetz davon ausgehen das wenn jemand (ein fremder) die Tür zerstört das die Vermieter dafür aufkommen müssen ja?
Danke für die Antwort wherrmann
LeZz |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 08.09.05, 09:24 Titel: |
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Naja, bei muttwilliger Zerstörung muss der Verursacher den Spass bezahlen. In dem Fall dürfte das der Mitbürger gewesen sein. Von dem müsste sich der VM den Schaden einklagen.
Druck machen ist ne feine Sache, allerdings sollte man sich überlegen das man in dem Fall den VM als Verbündeten braucht. Wenn man diesen erstmal vors Schienenbein tritt und dann fordert das er die Tür reparieren soll wird er dieses mit Sicherheit so lang wie möglich herauszögern.
Dementsprechend einfach mit der Gesellschaft telefonieren und das Problem erzählen und fragen wie man am besten weiter vorgeht. |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 08.09.05, 09:33 Titel: |
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Der Mieter ist grundsätzlich erstmal nur für Schäden an Sachen verantwortlich, die zur vermieteten Sachen gehören. Also innerhalb der Wohnung bzw. die von innen heraus begangen werden. Beschädigung an der Innenseite der Wohnungstür oder Beschädigung der Fenster von Innen. Die Außenseite der Fenster zählt z.b. zur Fassade und ist nicht Bestandteil der gemieteten Sache. Genauso ist es mit der Wohnungstür. Für die Außenseite ist der Vermieter zuständig. Auch für Schäden die durch Dritte von Außen verursacht werden.
Wirft z.b. ein Passant von außen das Fenster ein, ist das Sache des Vermieters. Genauso wie die Tür.
Das sollte die Gesellschaft auch wissen. Vielleicht bauen sie nur auf die Unwissenheit der MIeter.
Folge:
Erstmal auf dem freundlichen Weg mit der Gesellschaft sprechen. Zeigen die sich jedoch uneinsichtig, auf ebenso freundlichem Weg den Vermieter informieren. Zeigt der auch keinen Einsicht, muß der Verwalter bzw. der Vermieter mit Fristsetzung zur Reparatur aufgefordert werden. Frist von zwei Wochen sollte ausreichen.
Danach käme u.U. eine Mietkürzung in Betracht. Sollte aber der letzte Schritt sein. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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LeZz Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 13.09.05, 23:40 Titel: |
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So folgendes ist geschehen.
Ich bin zur Wohngesellschaft gegangen und habe das einer Mitarbeiterin geschildert. Sie rief den Hausmeister an und gab ihn mir.
Ich sprach mit ihm am Telefon und erklärte ihm, wessen Aufgabe es ist und das er sich doch bitte darum kümmert.
Er zeigte sich uneinsichtig, sprach mir mitten in die Sätze und am Schluss sagte er ich soll mit seinem Chef reden sagte Tschüs und legte schnell auf.
Jetzt möchte ich das tun (mit seinem Chef reden) es würde sich aber anbieten, wenn ich meine Aussagen nachweisen könnte.
Hier kommt ihr ins Spiel
Es wäre sehr nett, wenn mir jemand von euch was schriftliches bzw einen Link anbieten könnte, wo steht, dass Vermieter für diese Sache zuständig ist.
Vielen Dank schonmal im Vorraus
LeZz |
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wherrmann FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.08.2005 Beiträge: 279
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Verfasst am: 14.09.05, 00:10 Titel: |
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Wenn die Tür wirklich so kaputt ist, ist das sicher keine Sache die ein Hausmeister erledigen kann / darf.
Ich würde es an deiner Stelle auch ablehnen darüber mit einem Hausmeister zu debattieren.
Schreibe Deinem Vermieter einen kurzen Brief wo du die Sache nochmals kurz schilderst.
Egal ob du es schon mündlich getan hast.
Schildere darin auch kurz die Sache mit dem Hausmeister.
Am Ende forderst Du den Vermieter auf die Tür bis zum (2-3 Wochen später) wieder in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen und drohe die Minderung der Miete und Ersatzvornahme für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs an.
Wenn sich nichts tut gehst Du zum Anwalt oder beauftragst gleich einen Tischler mit der Reparatur , schickst die Rechnungskopie an den Vermieter und forderst Zahlung oder verrechnest gleich mit der Miete.
Fertig.
Glaube nicht das die sich von einem Internetausdruck beeindrucken lassen. |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 14.09.05, 08:53 Titel: |
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Völlig korrekt. Der Hausmeister ist nur Erfüllungsgehilfe des Vermieters bzw. der Wohnungsverwaltungsgesellschaft. Der hat wahrscheinlich von rechtlichen Dingen überhaupt keine Ahnung. Ist ja auch nicht sein Aufgabe.
Erkläre gegenüber der Verwaltungsgesellschaft, daß Du die Behebung des Schadens verlangst und dir jegliche Diskussionen mit dem Hausmeister verbittest, der damit eh nichts zu tun hat. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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LeZz Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.09.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 14.09.05, 09:36 Titel: |
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Selbstverständlich lässt sich ein Vermieter nicht von einem Internetausdruck beeindrucken, aber ich meinte das im Sinne von:
"Wenn etwas anderes passiert wäre und ich hätte aus dem Internet einen Auszug vom deutschen Gesetzbuch, irgendwelche Paragraphen etc. dann ist das etwas was auch seiner Richtigkeit entspricht. Darum geht es. Irgendein Gesetz oder eine Verpflichtung die besagt das der Vermieter so reagieren muss." |
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