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Versicherungsfrage/Berufskraftfahrer - Unfall

 
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Lunacy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 23:48    Titel: Versicherungsfrage/Berufskraftfahrer - Unfall Antworten mit Zitat

Hallo!

Mein Freund arbeitet als Berufskraftfahrer bei einer kleinen Spedition.

Nun kam es vor,das er in einen Unfall verwickelt wurde,an dem er definitiv keine Schuld trägt.
Unwissend,wie wir sind,hoffen wir nun hier Hilfe zu finden:

Ist es richtig,das er für den Schaden(am Auto des Arbeitgebers und am Auto des Unfallbeteiligten) aufkommen muss,wenn der Unfall während der Arbeitszeit geschah?

Bisher nahm ich an,das der Arbeitgeber als solcher seine Fahrzeuge versichern lässt/lassen muss??

Auch kleine Dinge,z.B. Reparaturen,die durch Unachtsamkeit anfallen (z.B. angedellte Stossstange) muss mein Freund zahlen bzw. wird vom Gehalt abgezogen.
Ihm flattert ein Brief nach dem anderen vom Gericht ins Haus und er zahlt sich schier dusselig... Traurig



Vielen Dank für die Antworten,

Lunacy
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lunacy,

die Frage solltest du parallel dazu im Bereich "Arbeitsrecht" stellen, da gehört die Arbeitnehmerhaftung eigentlich hin.

Aber ich probier mal eine Antwort:

Bei "gefahrgeneigten Tätigkkeiten", und da gehört das Autofahren dazu, trägt grundsätzlich der Arbeitgeber die Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht; aber es kommt hier entscheidend auf den Grad des Verschuldens an.

Grob fahrlässig verursachte Schäden (z.B. rote Ampel überfahren) trägt der Arbeitneher allein.

Leicht fahrlässig verursachte Schäden trägt der Arbeitnehmer allein.

Für Verschuldensgrade dazwischen soll eine Haftungsteilung stattfinden.

Allerdings muss der Arbeitgeber für KFZ eine Vollkaskoversicherung abschließen, oder er muss den Arbeitnehmer so stellen, als ob er eine hätte. Das heißt, für Kaskoschäden bis zur Höhe des Selbstbehalts der Vollkasko gilt das oben gesagte (Schadenteilung nach Grad des Verschuldens), für den Schadenanteil darüber haftet der arbeitnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit.

Für einen Fremdschaden beim Verkehrsunfall tritt in jedem Fall die Haftpflichtversicherung des Firmenfahrzeuges ein; der Arbeitgeber könnte allenfalls die Mehrprämie wegen Verlust des Schadenfreiheitsrabattes vom Arbeitnehmer anfordern (auch anteilig nach Grad des Verschuldens).

Aber wie gesagt, stell die Frage nochmal in der Rubrik "Arbeitsrecht", die sind da sicherlich fitter.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 08:19    Titel: Re: Versicherungsfrage/Berufskraftfahrer - Unfall Antworten mit Zitat

Lunacy hat folgendes geschrieben::
.
Ihm flattert ein Brief nach dem anderen vom Gericht ins Haus und er zahlt sich schier dusselig... Traurig

Lunacy


ups, war vielleicht ein bisschen zu schnell mit meiner ersten Antwort. Hab deine Frage nicht gründlich genug gelesen.

Was sind das für Briefe vom Gericht? Mahnbescheide? Weswegen? hat der Arbeitgeber bereits vorher was gefordert, das nicht bezahlt wurde? Oder will hier ein anderer Geld von deinem Freund?

Und zur Frage zu dem "Unfall, an dem er definitiv keine Schuld trägt": Darum kümmert sich in jedem Fall die Haftpflichtversicherung des Firmenfahrzeuges.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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