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Wer trägt Kosten für Erstellung NK-Abrechung
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ChristinaQuint
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 08:43    Titel: Wer trägt Kosten für Erstellung NK-Abrechung Antworten mit Zitat

Hallo!

Wer trägt die Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung?

Der Mieter?

Es gab keine Vereinbarung hierüber, der Vermieter hat lediglich dem Mieter gesagt, dass er die NK Abrechnung machen lassen würde, nicht selbst machen, von Kosten für den Mieter war nie die Rede. Nun stehen diese Kosten auf der Abrechnung. Ist das gerechtfertigt?

Für eine schnelle Antwort bin ich überaus dankbar.

Liebe Grüße
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Was meinst du mit Kosten?
Briefpapier und Marke? Sekretärin? Geschäftsreise zum NK-Kongress nach Singapur?
Das sind auf jeden Fall Kosten, die den Mieter nichts angehen.
Wie der Vermieter seine Immobilien verwaltet, ist seine Sache.
Die Idee ist aber nicht schlecht. Kommt in mein Notizbuch Winken (300€ Miete und 3000€ Nebenkosten wegen der zwei Blondinen, die mir beim Schreiben helfen)
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ChristinaQuint
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, mit Kosten meine ich die Kosten, die entstehen, wenn eine Firma, nicht der Vermieter selbst, die Nebenkostenaufstellung erstellt. Der Vermieter hat die Aufstellung nicht selbst gemacht, sondern machen lassen. Und dafür sind Kosten entstanden, denn die Firma macht das ja nicht umsonst. Ist es in Ordnung, wenn der Mieter damit belastet wird? Es ist auch nicht viel, so um die 45 Euro pro Jahr, aber ich seh' irgendwo nicht ein, das zu zahlen.
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honsi2004
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Musst Du auf gar keinen Fall bezahlen!

Das ist reine Vermietersache wen er dafür beauftragt oder ob er es selber macht.( Demnächst berechne ich dem Finanzamt was dafür das ich meine Steuererklärung machen muss. Sehr glücklich ), die Kosten dafür muss er selber tragen.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ins Ermessen des Vermieters gestellt, ob er die Abrechungen extern erledigen läßt und was er dafür bezahlt. Weil also diese Kosten von seinem Gutdünken abhängen, hat auch er sie zu tragen. Der Mieter ist dazu nicht verpflichtet.
Gesetzt denn Fall, der Vermieter beauftragt seine Frau mit der Abrechnung und zahlt ihr dafür ein Festgehalt von 10000 €.. Wer zahlt's Frage Ausrufezeichen
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ChristinaQuint
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antwort, hab ich mir auch so gedacht, wollte mir aber nur sicher sein, bevot ich ihm das schreibe.
Habt ihr nicht zufällig einen Gesetztestext oder ein Urteil zur Hand auf das ich mich berufen könnte?
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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

könnte vielleicht helfen?


Nebenkosten - Kosten der Abrechnung: Kosten für den Abrechnungsservice, d.h. für die Abrechnung der allgemeinen Betriebskosten, gehören nicht zu den umlagefähigen Kosten (AG Hamburg 37a C 258/99, 27.4.2000, MieterJournal 3/2000 S. 9). Nur die Kosten für die Erstellung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung und für die Abrechnung der Wasserkosten nach Verbrauch dürfen angesetzt werden.


http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/recht_n-p-mietrecht-mietertipps-urteile.htm

gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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ChristinaQuint
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo! Danke für den Link!

Auf der Rechnung steht"für die Erstellung der Heizkostenermittlung und Kostenaufschlüsselung für je zwei Wohneinheiten..."

Demnach muss ich also zahlen... Traurig
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist jetzt aber was anderes, als die Erstellung der Nebenkostenabrechnung.
Das sind die Kosten für die Heizungs-Ablesefirma. Die gehören zu den Heizkosten und sind vom Mieter zu tragen.
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ChristinaQuint
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, es war keine Heizungsablesefirma, das ist ein Bekannter von meinem Vermieter, der ne Heizung Sanitär Firma hat und ihm eben die Abrechnung erstellt hat.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das sind trotzdem Kosten der Heizung und muss gezahlt werden...
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kosten für die Erstellung der NK-Abrechnung fallen unter Verwaltungskosten, die nicht der Mieter zu tragen hat. Das steht in der Betriebskostenverordnung.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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ChristinaQuint
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erneut für die Antworten, allerdings bin ich jetzt verwirrt wegen den beiden widersprüchlichen Antworten. Die Betriebskostenverordnung hab ich auch durchgelesen. Aber so ganz eindeutig konnte ich es nicht ersehen. Vielleicht ist die beste Lösung, den Betrag zu kürzen, ein Schreiben dazu zumachen mit Berufung auf die Betriebskostenverodnung und dann abwarten was passiert.

Ist mir halt nur sehr unangenehmen wegen gutem Verhältnis Mieter-Vermieter.
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

ChristinaQuint hat folgendes geschrieben::
Danke erneut für die Antworten, allerdings bin ich jetzt verwirrt wegen den beiden widersprüchlichen Antworten. Die Betriebskostenverordnung hab ich auch durchgelesen. Aber so ganz eindeutig konnte ich es nicht ersehen.


So schwer kann es eigentlich nicht zu erkennen sein. Im § 2 Betriebskostenverordnung sind unter Nr. 2 (Wasserkosten) und Nr. 4 a) (Heizkosten) die Kosten der Berechnung und Aufteilung explizit als umlagefähige Betriebskosten benannt. Darüber hinaus sind Kosten, die zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung anfallen, nicht umlagefähige Verwaltungskosten.
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ChristinaQuint
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Tut mir leid, dass ich es immer nocht nicht kapiere, auf der Rechnung steht ja "...für die Erstellung der Heizkostenermittlung und Kostenaufschlüsselung für je zwei Wohneinheiten..." also NICHT umlagefähig. Was aber sind Kosten der Berechnung und Aufteilung? Tut mir sooo leid, vielleicht steh ich wirklich aufm Schlauch...

Für mich heisst das jetzt irgendwie, dass die Kosten für die Erstellung der Wasserverbrauchsrechnung nicht angesetzt werden können, aber die für die Berechnung und Aufteilung der Heizkosten schon? Was ich hier nicht kapiere, was ist der Unterschied zwischen Kosten für die Erstellung der Heizkostenermittlung und Kostenaufschlüsselung (wie es auf der Rechnung steht) und Kosten der Berechnung und Aufteilung gem. Betriebskostenverordnung? Ich verstehs leider echt nicht...
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