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fragen zu den 90 tage-regelungen beim JAR-PPL-A+nachtflug

 
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skylaan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 10:53    Titel: fragen zu den 90 tage-regelungen beim JAR-PPL-A+nachtflug Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich würde gerne wissen, ob ich, um mit dem JAR-PPL-A paxe befördern zu dürfen, in den letzen 90 tagen 3 starts/landungen auf irgend einem SEP <2t machen darf, oder ob ich beispielsweise, wenn ich mit ner C152 geflogen bin, auch nur paxe mit der C152 mitnehmen darf und nicht auf einer PA28, die ich in den letzetn 90 tagen nicht geflogen bin...dafür aber die C152...

außerdem, wie war das noch mal mit der 90 tage regelung bei der nachtflugberechtigung??

vielen dank!

Gruß,
Berni
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 11:24    Titel: §122 LuftPersV Antworten mit Zitat

Hallo Berni,

was mir immer wieder auffällt ist, dass es statt hier auf Antworten zu warten, viel einfacher wäre mal in die entsprechenden Vorschriften zu schauen!
Das gehört im weitesten Sinne auch zur Flugvorbereitung (§3a LuftVO)!

Hier der neugefaßte §122 LuftPersV, der dass regelt:
Zitat:
LuftPersV § 122
Flugerfahrung der Luftfahrzeugführer bei Mitnahme von Fluggästen


(1) Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Luftschiffführer oder Luftsportgeräteführer dürfen ein Luftfahrzeug, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nur führen, wenn innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftfahrzeug derselben Klasse, desselben oder ähnlichen Musters, der Art des Luftsportgerätes ausgeführt wurden. Für Sprungfallschirmführer gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Sprungfallschirmführer mindestens 10 Fallschirmsprünge durchgeführt hat. Für Freiballonführer gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Freiballonführer mindestens einen Start sowie eine Landung aus einer Höhe von mindestens 150 Meter über Grund (GND) durchgeführt haben muss.

(2) Für einen Flug nach Sichtflugregeln bei Nacht gilt Absatz 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass von den drei Starts und Landungen mindestens zwei bei Nacht und Absatz 1 Satz 2 mit der Maßgabe, dass der Start bei Nacht ausgeführt worden sein muss.

(3) Soll eine Fahrt mit Fluggästen in einem Luftschiff nach den Instrumentenflugregeln durchgeführt werden, muss der verantwortliche Luftschiffführer innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Fahrten nach Instrumentenflugregeln durchgeführt haben. Die Fahrten können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem von der zuständigen Stelle bestimmten Prüfer ersetzt werden.

(4) Für die Durchführung von Kunstflügen mit Fluggästen gilt Absatz 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Lizenzinhaber nach Erteilung der Kunstflugberechtigung mindestens 50 Kunstflüge im Alleinflug, davon drei innerhalb der letzten 90 Tage durchgeführt haben muss.


Angaben welche Lfz zur selben Klasse gehören bzw. was zugehörige Muster sind, findest Du in der Aufstellung des Anhang 1 zur JAR-FCL 1.215 (Klassen) bzw. Anhang 1 zur JAR-FCL 1.220 (Muster).
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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metal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 23:20    Titel: Re: §122 LuftPersV Antworten mit Zitat

ATCler hat folgendes geschrieben::
Hallo Berni,

was mir immer wieder auffällt ist, dass es statt hier auf Antworten zu warten, viel einfacher wäre mal in die entsprechenden Vorschriften zu schauen!

Hier der neugefaßte §122 LuftPersV, der dass regelt:

aber bitte in die richtige Vorschrift kucken! LuftPersV ist nur für Lizenzen nach LuftPersV. Berni schrieb jedoch, dass er eine JAR-FCL Lizenz besitzt.

Also 90-Tage Regel für JAR-FCL Lizenzen:
Zitat:
JAR-FCL 1.026 Fortlaufende Flugerfahrung für Piloten, die nicht gemäß den Bestimmungen der JAR-OPS 1 (deutsch) tätig sind
(a) Ein Pilot darf als verantwortlicher Pilot oder Kopilot
auf Flugzeugen bei der Beförderung von Fluggästen
nur tätig werden, wenn er innerhalb der vorangegangenen
90 Tage drei Starts und drei Landungen als steuernder
Pilot auf einem Flugzeug desselben Musters/derselben
Klasse oder in einem Flugsimulator des/der verwendeten
Musters/Klasse durchgeführt hat.


Bei Nacht:
Zitat:
JAR-FCL 1.026(b): (b) Der Inhaber einer Lizenz, die keine gültige
Instrumentenflugberechtigung (Flugzeug) beinhaltet, darf
als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen bei der Beförderung
von Fluggästen bei Nacht nur tätig werden, wenn
er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage mindestens
einen Start und eine Landung gemäß JAR-FCL 1.026(a)
bei Nacht durchgeführt hat.


Grüsse
Andreas
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skylaan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank auch,

ich frage nicht aus Bequemlichkeit, sondern bin als PPL-ler Newbie teilweise etwas überfordert im Paragraphendschungel!

Leute, antwortet doch einfach, wenn ihr helfen wollt, wenn ihr nur euer gejammer loslassen wollt wie "das gehört zur flugvorbereitung etc." dann last jemand anderes antworten.

Herzlich,
Berni
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Berni,

ich wollte auch keine Standpauke halten, sondern Dir wie Andreas, nur sagen, wo Du was findest.
Nach Deiner letzten Antwort:
Zitat:
Leute, antwortet doch einfach, wenn ihr helfen wollt, wenn ihr nur euer gejammer loslassen wollt wie "das gehört zur Flugvorbereitung etc." dann last jemand anderes antworten.

Könnte man fast den Eindruck gewinnen, dass Du Dir es doch etwas einfach machen willst, statt selber mal nachzuschlagen... wie gesagt: Man könnte den Eindruck gewinnen.

Anhand der Antworten / Zitate von Andreas und mir siehst Du ja, dass wir auch nicht alles im Kopf haben sondern wir wissen zumindest wo´s steht.
Darauf kommt es an!

Übrigens, was dass Wissen um die neuen JAR-FCL-Regeln betrifft:
Dort steht (und dafür unterschreibst Du z.B. bei Deinem Antrag auf Verlängerung), dass Du Dich mit den entsprechenden Vorschriften der JAR-FCL vertraut gemacht und diese, soweit zutreffend, kennst... Das nur nebenbei!

Auch wenn es nervig ist, sollte man sich schon mal damit, einwenig zumindest, befassen, wenn es bei den wichtigsten und grundlegenden Paragrafen (offenbar) schon nicht die Flugschule getan hat...
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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skylaan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ok sorry Thomas... war wohl nicht mein Tag Geschockt

Was ich jetzt mal wieder festgestellt habe, ist, das es mit dem neuen Jar-Text Irritationen geben kann, da hier steht
des selben Musters/der selben Klasse Schrägstrich! und nicht Komma wie bei der LuftPers. Ich interpretiere dies als ODER! Oder gibts es das gleiche Muster in ner anderen Klasse Winken ? Worauf ich hinaus will, reicht meine C152 Erfahrung für nen PA28 Flug oder umgedreht?

Übrigens, Thomas kennst Du das www.flightforum.ch/forum (Sehr großes Fliegerforum mit vielen Airlinerpilots, Lotsen, Privatpiloten und sonstigen interessierten! Wär schön wenn Du da auch gelegentliche reinschauen würdest!

Gruß,
Berni

Und nichts für ungut, ich lerne langsam mit den Gesetzen zu arbeite - kreativ zu arbeiten.. (Scherz)
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metal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

skylaan hat folgendes geschrieben::

Was ich jetzt mal wieder festgestellt habe, ist, das es mit dem neuen Jar-Text Irritationen geben kann, da hier steht
des selben Musters/der selben Klasse Schrägstrich! und nicht Komma wie bei der LuftPers. Ich interpretiere dies als ODER! Oder gibts es das gleiche Muster in ner anderen Klasse Winken ? Worauf ich hinaus will, reicht meine C152 Erfahrung für nen PA28 Flug oder umgedreht?

Laut Auskunft LBA ist wirklich ODER gemeint.
Also ja, Deine C152 Erfahrung reicht für Pa28 aus und umgekehrt, da beides selbe Klasse (SEP).
Hättest Du eine gültige Instrumentenflugberechtigung, müsstest Du gar keine Nacht Starts/Landungen innerhalb der letzten 90 Tage nachweisen.

Grüsse
Andreas
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skylaan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Laut Auskunft LBA ist wirklich ODER gemeint.
Also ja, Deine C152 Erfahrung reicht für Pa28 aus und umgekehrt, da beides selbe Klasse (SEP).


Vielen dank für die Info, da hätte ich gern mal nen Namen, oder etwas Schriftliches.. jede Landesluftfahrtbehörde behauptet diesbezüglich nämlich etwas Anderes...!

Zitat:
Hättest Du eine gültige Instrumentenflugberechtigung, müsstest Du gar keine Nacht Starts/Landungen innerhalb der letzten 90 Tage nachweisen.


Kommt noch Smilie

Gruß,
Berni
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metal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

skylaan hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Laut Auskunft LBA ist wirklich ODER gemeint.
Also ja, Deine C152 Erfahrung reicht für Pa28 aus und umgekehrt, da beides selbe Klasse (SEP).


Vielen dank für die Info, da hätte ich gern mal nen Namen, oder etwas Schriftliches.. jede Landesluftfahrtbehörde behauptet diesbezüglich nämlich etwas Anderes...!


Telefonische Auskunft von Herrn Udo Dehning (LBA Fachbereichsleiter L1 Ausbildung) 17.12.2003 10:45 auf meine schriftliche Anfrage.

Grüsse
Andreas
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skylaan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ausgezeichnet, herzlichen Dank Andreas!

Gruß,
Bernhard
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