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Schlüssel weggenommen

 
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stpaul
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 36
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 11:06    Titel: Schlüssel weggenommen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgender Fall:
A hat eine Mietwohnung fristgerecht gekündigt. Monat August ist der letzte Mietmonat. A bezahlt die komplette Miete für August. B (Vermieter) ruft A an und fragt ob er schon früher die Wohnung haben kann da er erfahren hätte A zieht schon in der ersten August-Woche aus. Dafür müsste A nicht renovieren. Trotz viel Ärger mit B willigt A ein in der Hoffnung mal kein "Theater" zu haben. Wohnungsübergabetermin wird vereinbart. B macht dennoch "Theater" wegen Kleinigkeiten (Dunstabzug innen reinigen...). A sagt, gut dann machen wir eben die Übergabe Ende August denn A hatte B darauf hingewiesen das sie Samstag auszieht und Sonntag ja schon die Übergabe wäre und wahrscheinlich Kleinigkeiten noch zu machen wären. B "tickt völlig aus" und sagt zu A dann müsste sie das Flugticket usw. zahlen?!? Nimmt ihr die Schlüssel einfach weg (gibts Zeugen dafür). Jetzt ist meine Frage, darf B das überhaupt? A hat für den ganzen Monat Miete bezahlt und bei einem "Nachbesserungstermin" (B hat A dafür die Wohnung aufgesperrt da ja keine Schlüssel mehr) alle von B geforderten Sachen erledigt. Ich meine, die Mietsache wurde ja dann offiziell zurück gegeben. Muss B A was von der bereits bezahlten Miete zurück geben? A kommt sich ganz schön über den Tisch gezogen vor.....!

Danke!!!

Liebe Grüsse

Steffi
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

besteht die Möglichkeit, die Miete für August zurückbuchen zu lassen? Wenn der Betrag wieder auf Ihrem Konto ist, anteilig die Miete bis zum Tag der Schlüsselwegnahme bezahlen, NK-Vorauszahlung in voller Höhe, weil der VM darüber abrechnen muss.
Wenn der Mieter bis Ende August Miete gezahlt hat, ist der Vermieter nicht berechtigt, ihm vorher den Zugang zur Wohnung zu verwehren. Weshalb sollte der Mieter also für etwas bezahlen, das er nicht mehr nutzen kann.

Gruß, Jade
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stpaul
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 36
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, leider ist es nicht möglich die Miete zurück buchen zu lassen. Habe die Miete schon immer am Monats-letzen überwiesen. Der Anruf vom Vermieter kam erst in der ersten Woche des neuen Monats Traurig

Jetzt hab ich alles doppelt bezahlt. Die komplette Miete und darüber hinaus die Renovierungsarbeiten wie streichen, Löcher verputzt usw... auch noch gemacht weil er das verlangt hat obwohl anders abgesprochen. Natürlich komme ich mir jetzt ein bisschen "angeschmiert" vor.......
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

ich würde den Vermieter mal dezent darauf hinweisen, das er sich strafbar gemacht hat mit dieser Handlung!

Sowas wirkt manchmal Wunder ;o)

Gruß

Bernd
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stpaul
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 36
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

genau da liegt das Problem. Er ist so abgebrüht, lässt sich durch nichts einschüchtern und denkt immer er wäre im Recht. Und ich weiss nicht ob ich mit meiner Annahme im Recht bin?!? Mein Gefühl sagt mir wenn ich die ganze Miete zahle darf er mir ja eigentlich den Schlüssel nicht wegnehmen. Was ich jetzt allerdings machen soll ist mir schleierhaft. Als Beispiel, er hat behauptet das ich am Gefrierfach und Kühlschrank zwei Dellen reingemacht hätte. Diese sind aber schon im Übergabeprotokoll + Fotos die ich beim Einzug gemacht habe (Nachbarn hatten mich gewarnt und gesagt ich solle das machen). Kenne auch den Vormieter mitlerweile, dem hat er diese Schäden auch schon in Rechnung gestellt.....Wahnsinniger!
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

in diesem Falle würde ich SOFORT Strafanzeige erstatten - so spontan fallen mir Verdacht auf Betrug bzw. versuchter Betrug ein, wenn er mehrere Wohnungen hat Verdacht auf erwerbsmässigen Betrug (da reagiert Staatsanwaltschaft eher drauf!), Nötigung, evtl. sogar Diebstahl (die Schlüssel hätte er dir nicht wegnehmen dürfen), usw....

Schilder einfach den Sachverhalt - nüchtern ohne persönliche Emotionen - und sende das Schreiben an die STA!

Desweiteren würde ich einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen - da Zeugen vorhanden sind sollten die Chancen ganz gut sein und eine Erstberatung macht auf jeden Fall Sinn!

Ich hoffe es wurde keine Kaution hinterlegt, denn ansonsten dürfte ja wohl klar sein, das er die freiwillig nicht rausrückt. Dann würde eh ein Anwalt fällig!

Gruß

Bernd
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stpaul
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 36
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank für Antworten. Das zeigt mir das ich wenigstens im Recht bin. Dann folgt jetzt wohl der leidige und teure Weg zum Anwalt. Doch, es ist eine Kaution in Höhe von 2000 Euro hinterlegt Weinen Werde ich vermutlich auch nicht mehr so schnell wieder sehen.....
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