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Darf Mieter auf Stellplatz nur PKW abstellen?

 
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 19:14    Titel: Darf Mieter auf Stellplatz nur PKW abstellen? Antworten mit Zitat

Hallo,

hiermit möchte ich mal das folgende Problem zur Diskussion stellen:

Der Vermieter hat dem Mieter zusätzlich zur angemieteten Garage einen Stellplatz zur Verfügung gestellt ( nicht im Mietvertrag aufgeführt). Ist er berechtigt dem Mieter vorzuschreiben, welche Art von Fahrzeug auf diesem Stellplatz abgestellt werden darf.
VM ist der Ansicht, dass dort nur PKW abgestellt werden dürfen. Der Mieter wollte vorübergehend einen VW-Bus abstellen - verboten! Auch das vorübergehende Abstellen eines kleines Bootes auf einem Anhänger - verboten! Ist der Vermieter hier im Recht?

Vielen Dank im Voraus für Antworten und Tipps.

Gruß, Jade
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um einen PKW-Stellplatz handelt, dann darf dort ein PKW abgestellt werden.
Meiner Meinung nach also VW-Bus ja - Boot nein.
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte den Begriff "zur Verfügung gestellt" näher erläutern. Geldlich oder nicht, unbefistet oder nicht. Nebenbei ein "VW-Bus" hat häufig eine LKW-Zulassung um Steuern zu sparen und wäre dann auch nicht als PKW anzusehen.
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es wurde die Erlaubnis erteilt, diesen Stellplatz unentgeltlich für die Dauer des Mietverhältnisses nutzen zu können. Der VW-Bus ist nicht als LKW zugelassen. Jedes der Fahrzeuge ist zugelassen und verkehrstauglich - also keine abgemeldeten Schrottfahrzeuge. Von den Fahrzeugen ginge keinerlei Behinderung oder Beeinträchtigung aus - weder für andere Hausbewohner noch für Passanten.

Gruß, Jade
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

ME gehört ein Bootsanhänger nicht dazu, es sei den das es mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Steht die "Zur Verfügung Stellung" im Mietvertrag? Ansonsten wäre ich vorsichtig. Denn sie können das im Zweifel nicht beweisen. Und es wäre ärgerlich, den Stellplatz komplett einzubüßen, nur weil man unbedingt den Bootsanhänger draufstellen wollte...
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