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Konteneinsicht für Miterbe

 
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Willi5
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 13:31    Titel: Konteneinsicht für Miterbe Antworten mit Zitat

Hallo

Miterbe A hatte Kontenvollmacht Miterbe B vermutet, dass Miterbe A diese während der Lebzeiten des Vererbers mißbraucht hat.
B möchte nun natürlich dies nachprüfen !

1. Hat B als Miterbe das Recht die Konten alleine einzusehen?
2. Wenn ja, für welchen Zeitraum ?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Willy,

aus Bankensicht: Das Konto wird vom Erblasser auf die Erbengemeinschaft umgeschrieben. Bei einem Gemeinschaftskonto kann jeder der Inhaber Duplikate der Kontoauszüge anfordern (gegen Entgelt). Dies sollte 10 Jahre rückwirkend möglich sein. Wer allerdings Verfügungen vorgenommen hat, ist aus den Auszügen nicht erkennbar. Dies kann der Erblasser oder auch ein Bevollmächtigter sein.

Um dies zu überprüfen, müsste die Bank Kopien der Zahlungsaufträge heraussuchen. Sollte meist auch möglich sein, auch wenn hier keine 10jährige Aufbewahrungsfrist gilt.

Allein die Nutzung der Vollmacht ist aber natürlich kein Mißbrauch...

Die Frage "allein anzusehen" verstehe ich nicht. Da jeder Miterbe das gleiche Recht hat, ist das Ergebnis das gleiche, ob jeder einzelne sich die Unterlagen anschaut oder alle gemeinsam. Einen Exklusivitätsanspruch, dass nur einer die Belege sehen darf, gibt es natürlich nicht.

Noch ein Hinweis: Wenn das Konto (noch) nicht auf die Erbengemeinschaft umgeschrieben ist, gibt die Bank die Unterlagen nicht heraus. In diesem Fall besteht aber sichher ein Auskunftsrecht direkt gegenüber demjenigen Erben, der die Kontoauszüge in seinem Besitz hat.
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