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Verfasst am: 19.08.05, 14:59 Titel: Wer ist für was zuständig
hallo !
hab zum ersten mal kontakt mit der materie, wäre daher über eure Hilfe sehr erfreut.
Im Bad (mit badewanne) ist kein Spiegel, keine lampe, kein schrank, kein Toilettenpapierhalter, kein handtuchhaltern, keine Stange für Duschkopf und Schlauch zu kurz zum duschen.
Im Wohnzimmer ist Laminat gelegt, Mieter hat selbst tapeziert und gestrichen, Leisten sind nur unvorbereitet vorhanden.
Muss der Mieter nun das bad vollständig einrichten ?
Muss der Mieter die leisten anbringen?
Zum Vertrag:
"Kaufhaus-Vertrag" in dem nur das allergröbste steht, der mieter ist nur für Tapete und Farbe zuständig, sonst keine Einträge diesbezüglich.
da Sie per Mietvertrag weder zur Einrichtung des Bades noch zur Anbringung der Leisten verpflichtet werden, bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie dies tun oder nicht.
Wenn Sie auf eigene Kosten die notwendige Badausstattung installieren, können Sie diese bei Ihrem Auszug auch wieder mitnehmen. Deshalb Quittungen gut aufbewahren, Bilder von Bad und Wohnzimmer im jetzigen Zustand machen. Wenns geht auch dafür sorgen, dass Zeugen vorhanden sind, damit es beim Auszug keine Streitereien gibt, was im Bad dem Mieter gehört.
aber ich möchte diese Anbringungen ja gerade nicht durchführen (aus zeitmangel) und hoffe hier zu erfahren, dass das sache des vermieters ist.
Sie haben die Wohnung doch sicher so gemietet, wie sie ist, oder?
Das wussten Sie und das wußte der Vermieter.
Sie schreiben, es sei der Mietvertrag Marke Standard. Dann wird dort auch nicht stehen, dass sie zu irgendwelchen Installationen im Bad verpflichtet werden, falls sie diesen Vertrag unterzeichnen.
Also ist es weder ihre Pflicht noch die des Vermieters irgend etwas wie Handtuchhalter, Seifenschälchen oder Rollenhalter im Bad anzubringen, was bei Anmietung nicht vorhanden war.
Das sie lieber Duschen als Baden, kann dem Vermieter egal sein. Er hat Ihnen ein Bad mit Wannenbad vermietet. Wenn sie aber Duschen möchten, müssen Sie sich schon selbst einen längeren Schlauch besorgen. Und wenn sie irgendwann einmal ausziehen, und sie den Schlauch mitnehmen möchten, können sie das auch.
Wichtig ist dann nur, dass wieder ein "nornaler" Schlauch vorhanden ist, der vorher da war. Also werfen sie den alten nicht weg. Sonst zahlen sie doppelt (irgendwann)
Aber in irgendeinen Spiegel möchten sie sicher ab und zu einen Blick werfen, oder? Und ein Handtuch möchten sie auch aufhängen (kann ich mir jedenfalls vorstellen)
Achten sie nur darauf, wie schon erwähnt wurde, dass der Vermieter bei ihrem Auszug nicht plötzlich Dinge vorfinden möchte, die bei ihrem Einzug gar nicht vorhanden waren.
Das gleiche gilt für die nicht angebrachten Fußleisten. Wenn sie nach 5 Jahren wieder ausziehen, hat der Vermieter wohlmöglich "vergessen" , dass die bei ihrem Einzug gar nicht da waren. Achten sie darauf.
Ich spreche da aus Erfahrung. Einer meiner ehemaligen Vermieter konnte sich das nach 8 Jahren nicht vorstellen, dass da damals kein Spiegel im Bad hing.
Ich habe ihm dann ein Übergabeprotokoll von damals gezeigt. Dort hatten wir seinerzeit alles aufgeschrieben, was schon vorhanden war(unter anderem zwei komplette Lampen, mehrere Dimmer statt der Standardschalter und ein einfacher Telefonapparat ) und was nicht (u.a. Bad ohne Spiegel und Toilettendeckel)
Sein Exemplar hatte er längst verschlampt und vergessen. (Er war ein einfacher Mensch, der nur diese eine Wohnung vermietete, aber ein herzensguter Vermieter)
Er hatte es wirklich nur vergessen und man hat anschschliessend gelacht.
Wir hätten uns deswegen auch sicher nie in die Haare bekommen.
Aber das weiß man ja vorher nicht.
Wenn sie einen vernünftigen Draht zu ihrem Vermieter haben, sprechen sie mit ihm darüber. Jetzt, wo noch alles in frischer Erinnerung ist. Weil, das so überhaupt nichts da ist im Bad, oder keine Fußleisten angebracht sind, ist eher ungewöhnlich (aus meiner Erfahrung heraus).
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