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Internetauktionshaus [Name geändert] Problem

 
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FrankMader
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.08.05, 22:17    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] Problem Antworten mit Zitat

Hallo, Verkäufer A hat über Internetauktionshaus [Name geändert] eine Videokamera verkauft.

Im Angebotstext hat er ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass er die Funktion der Kamera nicht testen kann. Er versicherte jedoch, dass die Kamera bei der letzten Benutzung funkioniert hatte. Zudem hat er als Privatperson eine Gewährleistung ausgeschlossen.

Auszug aus einer möglichen Artikelbeschreibung:

"Sie bieten auf eine gebrauchte .... Das Gerät wurde längere Zeit nicht mehr benutzt. Die Aufnahmefunktion der Kamera kann ich leider nicht testen, da mir eine erforderliche Video8 Kassette fehlt. Ich versichere jedoch, dass die Kamera bei meiner letzten Benutzung völlig einwandfrei funktioniert hat..."

Einige Tage nachdem er die Kamera verschickt hatte meldete sich der Käufer B per eMail. Er schrieb, dass die Kamera nicht zu gebrauchen wäre und er sie von einem "Fachmann" prüfen ließ. Dieser angebliche "Fachmann" stellte einen Defekt des Laufwerks fest. Eine Reparatur würde den Kaufpreis übersteigen. Der Käufer verlangt nun sein Geld zurück.

Den angeblichen Schaden kann sich Verkäufer A nicht erklären. Er ist sich eigentlich ziemlich sicher, dass die Kamera voll funktionstüchtig ist bzw. war.

Ist Verkäufer A verpflichtet Käufer B das Geld zurück zu geben?

Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar!

MfG
Frank Mader


Zuletzt bearbeitet von FrankMader am 19.08.05, 23:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 19.08.05, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Frank, kleiner gut gemeinter Tipp: Versuchs mal hier Pfeil http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=13 (du bist im Forum Apothekenrecht / Versand / Internet (wobei sich das mit dem Internet hier wohl eher auf die Internetapotheken bezieht)

Ausrufezeichen ...und außerdem -> http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3541

MfG
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