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Verfasst am: 20.08.05, 16:18 Titel: Girokonto nur im Guthaben vereinbahrt, Bank X erhebt Dispo
Ich hatte ursprünglich ein überflüssiges Konto löschen wollen. Dann ergab sich eine Hilfe für einen guten Bekannten und ich vereinbahrte mit Bank X das Konto sollte nur im Guthaben geführt werden. Und Person Y soll das Konto nutzen dürfen.
Bank X hat das zwei Jahre lang gut gehändelt. Abbuchungen und Überweisungen wurden ohne Kontodeckung nicht ausgeführt. So war es vertraglich vereinbahrt.
Seid 2 Monaten hält sich Bank X nicht mehr an den Vertrag. Hat stillschweigend einen Dispo bis zu 1500 € eingeräumt und verlangt für die Überziehung nun 17,8 % Gebühren.
Habe bereits zweimal schriftlich Einspruch erhoben. Aber Bank X bittet mich nur um ein Gespräch, ignoriert meine Einwände.
Bin nicht bereit, diese Zinsen zu zahlen, zu akzeptieren weil Bank X vertragsbrüchig wurde. Diese Kosten wären nicht entstanden!
Was wäre sinnvoll zu tun, welche Argumente kann ich mit zur Bank nehmen?
Person Y hätte garnicht überziehen können, wenn Bank X sich an die urspüngliche Vereinbarung gehalten hätte. Schließlich hat die Bank das vorher ja bestens gehändelt und eine Überziehung war dann garnicht möglich.
Die überaus hohen Zinsen von über 17 % sind die am Markt meist berechneten für nicht genehmigten Disporahmen, vermute ich mal.
Allerdings war niemals ein Dispo vereinbahrt.
Verfasst am: 22.08.05, 08:07 Titel: Re: Girokonto nur im Guthaben vereinbahrt, Bank X erhebt Dis
Hallo,
Ritchie hat folgendes geschrieben::
Dann ergab sich eine Hilfe für einen guten Bekannten und ich vereinbahrte mit Bank X das Konto sollte nur im Guthaben geführt werden. Und Person Y soll das Konto nutzen dürfen.
Klingt so, als ob Y wirtschaftlich Berechtigter des Kontos gewesen sei? Klingt aber nicht so, als ob dies im Kontovertrag so vereinbart gewesen sei (Verzeiht mir die Unterstellung). Dies wäre ein Verstoß gegen des Geldwäschegesetz und für die Bank ein Grund zu kündigen.
Ritchie hat folgendes geschrieben::
Bank X hat das zwei Jahre lang gut gehändelt. Abbuchungen und Überweisungen wurden ohne Kontodeckung nicht ausgeführt. So war es vertraglich vereinbahrt.
Nein! Vertraglich vereinbart war, dass der Kunde (und natürlich auch alle Bevollmächtigten des Kunden) jede Verfügung unterlassen, für die keine Kontodeckung vorliegt.
Ritchie hat folgendes geschrieben::
Seid 2 Monaten hält sich Bank X nicht mehr an den Vertrag. Hat stillschweigend einen Dispo bis zu 1500 € eingeräumt und verlangt für die Überziehung nun 17,8 % Gebühren.
Das ist wirklich freundlich von der Bank. Ich hätte als Bänker das Konto, auf dem dauerhaft Verfügungen versucht werden, für die keine Deckung vorhanden ist, schon lange gekündigt.
Ritchie hat folgendes geschrieben::
Habe bereits zweimal schriftlich Einspruch erhoben. Aber Bank X bittet mich nur um ein Gespräch, ignoriert meine Einwände.
Ich würde schleunigst entweder die Überziehung zurückzahlen oder freundlich die Bank um einen Dispo fragen. Irgendwann wird auch dieser mehr als freundlichen Bank der Kragen platzen und die Forderung fällig stellen. Den negativen Schufa-Eintrag hat dann nicht der Bekannte sondern der Kunde.
Ritchie hat folgendes geschrieben::
Bin nicht bereit, diese Zinsen zu zahlen, zu akzeptieren weil Bank X vertragsbrüchig wurde. Diese Kosten wären nicht entstanden!
Was wäre sinnvoll zu tun, welche Argumente kann ich mit zur Bank nehmen?
Nichts. Kein Fehlverhalten der Bank, kein Argument!
Verzeiht mir noch einmal eine Spekulation: Bekannter kann nicht mit Geld umgehen. Deshalb hat er einen negativen Schufa-Eintrag. Deshalb nutzt er vertragswidrig des Konto des Kunden (über eine Vollmacht). Weil er nicht mit Geld umgehen kann erfolgten Rückgaben und jetzt Inanspruchnahme. Da die Bonität des Kunden selbst (noch!) in Ordnung ist, hat die Bank die Verfügungen zugelassen.
Wenn meine Annahme richtig ist:
Sofort Vollmacht entziehen!
Saldo bei der Bank ausgleichen und sich bei der Bank für die kulante Vorgehensweise bedanken
Saldo vom Bekannten einfordern (wahrscheinlich ohne Erfolg)
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