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mangel wegen fehlendem ventilator und essen
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lawdude
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 20.08.05, 18:55    Titel: mangel wegen fehlendem ventilator und essen Antworten mit Zitat

servus an alle!

frage: ist ein reiseveranstalter verpflichtet auf seiner internetseite anzugeben ob die unterkunft auf der von ihm angebotenen kanalschifffahrt über einen ventilator verfügt? und muss er darauf hinweisen, dass vegetarisches essen gesondert geordert werden muss?

ich habe zwar BGB.InfoV gelesen, aber nichts entsprechendes gefunden. und, mir ist bewusst, dass die internetseite eine invitatio darstellt.

für eure hilfe bin euch dankbar!

p.s.: quellenangabe wäre sehr schön....ich will ja was lernen!
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

nein, muss er nicht. Ein Veranstalter ist nur verpflichtet, jene Leistungen zu erbringen, die er verspricht.

Steht dort: Unterbringung in einer Kabine mit der und der Ausstattung, dann muss die Kabine diese Ausstattung aufweisen. Was der Veranstalter nicht erwähnt, muss auch nicht da sein. Gleiches gilt für Essen.

Gruß
Peter
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lawdude
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für die antwort!

aber: verhält es sich anders, wenn auf dieser fahrt saisontypisch hohe temperaturen herschen? mir ist nicht ganz klar, wie die ausgangsituation im kontext zu BGB-InfoV §4 III zu sehen ist?

und, welche wirkung hat ein verstoß gegen die BGB-InfoV? -in diesem fall, wurde keine bestätigung der buchung an den reisenden versandt(er hatte per e-mail gebucht, agb´s waren per klick auf der internetseite erreichbar). dieser hat aber die reise erfolgreich angetretten-also muss er zumindest am flugschalter seinen flugschein bekommen haben- und ist nach dem flug auf das schiff einquartiert worden.

vielen dank und gruß
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Klabautermann
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vor Buchung die AGB's lesen ist das Bier des Reisenden, das muß ihm der Veranstalter nicht auch noch vorlesen.

Hier handelt es sich um die Kanalschiffahrt, also eine ganz kurze Reise mit einer Fähre.

Da ist es wohl schon vermessen, auch noch speziell vegetarisches Essen vorauszusetzen.

Man kann alles auch übertreiben...

Was heißt im übrigen "Ventilator"?

Ist damit die Klimaanlage gemeint?

Zumindest auf Kreuzfahrtschiffen ist die vorhanden und zwar auf JEDEM!

Aber eine Kanalfähre ist zwar ein Schiff, aber bei weitem eben kein Kreuzfahrtschiff, sondern ein billiges Transportmittel um von Punkt A nach Punkt B zu kommen.

Da sind drastische Abstriche am Komfort eigentlich nur logisch.
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Als der Herrgott dereinst die Arbeitszeit der Pharmareferenten mit deren Einkommen verglich,
wandte er sich ab und weinte bitterlich!
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lawdude
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

servus, danke für die antwort!

die kanalfahrt ist eine längere "kreutzfahrt" über flüsse- sorry, wenn das nicht deutlich wurde.

mit den agb´s gibts an sich kein problem....vielmehr mit der fehlende bestätigung nach bgb-infoV und die daraus resultierenden rechtsfogen.

es handelt sich tatsächlich um ein ventilator, der in der gebuchten kabinengattung nicht vorhanden ist. die frage besteht hinsichtlich der infopflicht des veranstalters: saisontypisch ist es sehr heiß (über 30 C.), muss der RV dann darauf hinweisen? die nächst höhre kabinengattung verfügt über ventilatoren.

vielen dank
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

offenbar gibt es an Bord dieses Schiffes unterschiedliche Kategorien. Kann es sein, dass bei einer nix stand und bei der nächsten dann der Ventilator erwähnt wurde?

Nochmals: das Weglassen von Eigenschaften stellt nie einen Mangel dar.

Gruß
Peter
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lawdude
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

es gab für keine der kabinengattung eine beschreibung auf der internetseite des RV!

wie ist es mit der fehlenden bestätigung? welche rechtsfolgen erwachsen für den reisenden daraus?
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

ich kann deinem geheimnisvollen Postings nicht recht folgen:
Schiff ohne Ventilator
fehlende Bestätigung aber schon an Bord

Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber keine Bestätigungs-Pflicht vor. Bestätigungen dienen lediglich dem Nachweis, dass der Veranstalter die Buchung angenommen hat. Er kann aber ebenso eine Rechnung gleich schon oder gar schon die Unterlagen.

Und was schreibt die Kabinenbeschreibung im Internet: mit Ventilator oder wird der Ventilator nicht erwähnt?

Gruß
Peter
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Klabautermann
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Unter Kanalschiffahrt verstand ich den englischen Kanal, also z. B. Dover-Calais
oder gar mit der Hoverspeed in 3 1/2 Stunden von Hoek van Holland nach Harwich.

War wohl ein anderer Kanal...

...Canal du Midi vielleicht?
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lawdude
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

zu mosaik:

der reisende (R) hat per e-mail eine reise gebucht und das geld noch am selben tag überwiesen. er hat jedoch keine reisebestätigung erhalten (sollte das gem. § 6bgb- infov nicht notwendigsein?) er hat die reise mit seiner begleiterin angetretten und ist "erfolgreich" per flugzeug an dem ort der einschiffung eingetroffen. -ich gehe davon aus, dass er die flugtickets vor reiseantritt bekam-. auf dem schiff stellte er fest, dass die von ihm gebuchte kabiene nicht über einen ventilator verfügt.es gab keine informationen diesbezüglich auf der internetseite. die temperatur ist saisontypisch über 30 c.. er wechselt in eine kabine höhrer gatung, und zahlt die differenz an den kapitän. bei der reise handelt es sich um eine flussfahrt für 14 tage im ausland.

ich gehe davon aus, dass ein reiseV zustandegekommen ist, da die reise angetretten wurde!

frage:

- welche wirkung hat die zuwiderhandlung gegen § 6 bgb.infoV?

im übrigen gilt deutsches recht!
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

lawdude hat folgendes geschrieben::

auf dem schiff stellte er fest, dass die von ihm gebuchte kabiene nicht über einen ventilator verfügt.es gab keine informationen diesbezüglich auf der internetseite.


So lange auf der Internetseite nicht stand "es gibt einen Ventilator" und bei Reiseantritt stellt man fest, daß es eben KEINEN gibt, kann man da gar nichts machen.
Warum auch?
Vermutlich gab es in der Kabine auch keinen Internetanschluß, Playstation, täglich Frühstück ans Bett usw.
Was nicht versprochen wurde, muß auch nicht da sein. Ich verstehe überhaupt nicht, wie man auf die Idee kommen kann, da irgendwelche Ansprüche herzuleiten?
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lawdude
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

danke yvonne!

wie ist es mit der fehlenden bestätigung? wie wirkt sich das aus?
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

habe ich schon geschrieben: schriftliche Bestätigungen sind nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Sie werden üblicherweise deshalb erstellt, um den Inhalt des Vertrages zu dokumentieren. Schickt der Veranstalter aus welchen Gründen auch immer keine Buchungsbestätigung, so gelten jene Bedingungen und Ausschreibungen, die der Buchung zugrunde lagen. In diesem Fall also die Informationen auf der Internetseite.

Sind auf diesen Informationen keine Hinweise darauf, dass die gebuchte Kabinenkategorie über einen Ventilator oder Klimaanlage verfügt, fehlen also derartige Hinweise, so müssen diese Einrichtungen auch nicht vorhanden sein!

Gruß
Peter
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nce
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema Buchungsbestätigung:

Natürlich sind RV nach deutschem Recht verpflichtet, eine solche auszustellen - Ausnahme: Kurzfristbuchungen ab 7 Tage vor Reisebeginn. Dann ist der Reisende allerdings vor Antritt über die Details des Reisevertrages zu informieren.

Allerdings kann die Bestätigung auch in elektronischer Form ausgegeben werden! Papier muss also nicht sein.

Zum Thema Ventilator:

Ich wüsste nicht, dass ein solcher zur üblicherweise erwartbaren Ausstattung eines Zimmers bzw. einer Kabine gehören würde. Insofern muss er m.E. auch nicht vorhanden sein, wenn er nicht versprochen wurde.
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lawdude
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

danke an alle die geantwortet haben!

@ christian:

der reisende hat garkein bestätigung erhalten! es geht mir hier hauptsächlich darum, welche rechte dem reisenden oder welche verpflichtung dem RV durch die unterlassung der reisebestätigung erwachsen. Das ein vertrag nicht notwendigerweise mit der reisebestätigung entsteht, ist mir bewusst. jedoch spricht die BGB-InfoV § 6 bewust von pflicht eine reisebestätigung zu geben. da die verordnung von urkunde spricht, muss diese auch schriftlich sein.

d.h. im vorliegenden fall, dass ein reisevertrag wirksam zustande gekommen ist! -der reisende hat schließlich die reise erfolgreich angetretten-

aber, welche rechte er aus dem unterlassen der reisebestätigung aus § 6 BGB- InfoV herleiten kann ist mir nicht klar. rechte aus CiC können es nicht sein, da die BGB-InfoV zum bestandteil des Vertrages wird.

also, rechte aus 651c? oder wie?

ich bitte bei dieser gelegenheit bei allen um entschuldigung für meine beharlichkeit. aber meine informationsbedürfnis ist durch die bisherigen treats leider nicht ganz gestillt worden.
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