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Ballonfahrtunternehmen verlangt 50 % Stornogebühr!!!

 
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Nordlicht-2005
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Nähe Stuttgart

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 07:38    Titel: Ballonfahrtunternehmen verlangt 50 % Stornogebühr!!! Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forummitglieder

ich erhoffe mir bei Euch dringenden Rat. Werde versuchen alles so kurz es geht zu erläutern. Falls danach noch Fragen auftauchen werde ich die umgehend beantworten.

Am 16-03-2004 wurden meinem Mann Tickets für eine Ballonfahrt zu zweit übersandt welche er telefonisch angefordert hatte. Den Tickets lag eine Rechnung und die AGB's bei. Die sollte ein Geburtstagsgeschenk für mich werden mit geheimen Hochzeitsantrag. Bish hierhi nwar ja auch alles schön! Ich habe insgesamt 6 x versucht einen Termin mit dieser Firma zu vereinbaren (immer Anruf unsererseits!). Jedesmal mußten wir am Tag vor der "Reise" auf dem AB anrufen um zu erfahren ob die Fahrten statt finden. Leider wurden diese jedesmal aus "wetter bedingten Gründen" abgesagt. Mir verging ehrlich gesagt die Lust überhaupt noch mit diesem Unternehmen zu fliegen. Jedesmal mußten wir anrufen und sogar für die Ersatztermine. Nachdem mein Mann mir auf anderem Wege einen Antrag gemacht hat und ich einfach keine Ambitionen mehr hatte dort zu fliegen haben wir ein Fax aufgesetzt mit der BItte um Stornierung und Erlaß der 50% Stornogebühr (welches ich erst da in den AGB's gelesen hatte). Hier hatten wir auch den schlechten Service erwähnt und das ich nun auch schwanger bin und nicht fliegen darf. Die Tickets haben nur eine Haltbarkeit von 24 Monaten!
Von diesem Unternehmen haben wir KEINE Stellungnahme erhalten. Ich habe dann mehrmals angerufen und wollte den Geschäftsführer sprechen. Nie konnte man mir eine Aussage machen geschweige denn den Geschäftsführer geben. Letzte Woche nach nun 2 Monaten Warten auf eine Stellungnahme und 2 weiteren Anrufen, versuchte ich es erneut und die Dame am Telefon sagte mir das sie auf die 50% bestehen würden und das das ja so in den AGB's festgesetzt wäre.
Ich bin natürlicxh stink sauer. Denn WOFÜR wollen die 160 Euro haben? Dafür das ICH ständig bei denen anrufe und die noch keinen Cent oder Service für uns investiert haben???
Jetzt habe ich die Hoffnung das die AGB's nicht rechtens sind und wir so an unser Geld kommen denn mit der Bitte um Kulanz kommt man dort nicht weiter....

Einige Punkte der AGB's
-...bei Nichterscheinen oder nicht 72 SAtd vorher absagen aufgrund verantwortung des Gastes liegenden Gründen führen zu ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises
- Die ausgestellten Fahrscheine sind 24 Monate gültig. Eine Verlängerung kann beim Unternehmen beantragt werden. Innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung besteht ein kostenloses Rückgaberecht. Danach werden bezahlte Fahrscheine nur mit Einbehaltung einer Stornogebühr in Höhe von 50% des Fahrpreises rückerstattet Geschockt
- Schadensersatzansprüche aufgrund wetterbedingter und technischer Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen
- Der Fahrtgast vereinbart selbstständig einen Starttermin mit dem Unternehmen. Sollte der Termin aus wetterungsbedingten Gründen verschoben werden, erfolgt eine neue Terminvereinbarung durch den Fahrgast.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Teile davon unberührt

Das war im Groben alles. Da steht natürlich noch sowas das sie nicht für Sachen haften und wenn jemand Alkohol getrunken hat nicht mitnehmen usw.... Darf man wirklich 50% Stornogebühr einbehalten??? Ich finde das ist echter WUCHER!

Bitte helft mir! Ich rege mich ständig auf wenn ich mit diesem Servicefremden Unternehmen telefoniere was meiner Schwangerschaft mit sicherheit nicht von vorteil ist!

Vielen vielen Dank für Eure Ratschläge!
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ist zwar im Grunde keine Reiserechtsfrage, da hier ein anderer Vertrag abgeschlossen wurde.

Allerdings: die AGB's sind gültig in dieser Form.

Einzig der Punkt, dass man bereits etliche Male fahren wollte, aber vom Leistungserbringer aufgrund wetterbedingter Gründe nicht möglich war, wäre eine Überlegung wert, inwieweit der Leistungserbringer "leistungsunwillig" damit ist und daher die Rückabwicklung des Werkvertrages (=Erbringung der Leistung einer Ballonfahrt) verlangt werden könnte.

Gruß
Peter
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Nordlicht-2005
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Nähe Stuttgart

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 09:19    Titel: in welches Forum Antworten mit Zitat

sollte ich das denn reinstellen? Verbraucherrecht?
Ist der Vertrag auch gültig wenn man die AGB's erst mit den Tickets und Rechnung erhalten hat?
Es ist also wirklich so, daß man 50% Stornogebühren verlangen kann? Geschockt Geschockt
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nce
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss ein paar Dinge auseinanderhalten:

1. Verträge müssen eingehalten werden. Der Besteller hat das Recht, eine Leistung zu bekommen, der Anbieter hat das Recht, den vereinbarten Preis dafür zu bekommen.

2. Im Werkvertragsrecht wird die "Kündigung des Bestellers" folgendermaßen geregelt:

§649 BGB hat folgendes geschrieben::
Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.


3. Natürlich sollte man die AGB auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen, also ob eine Pauschalierung von 50% korrekt ist bzw. ob man nicht auch auf einem präzisen Nachweis der anzurechnenden Beträge (s. 2.) bestehen kann. Und: Sind die AGB wirksam Vertragsbestandteil geworden?

Diese Fragen bitte ich Euch allerdings, außerhalb dieses Forums zu klären, am besten im Rahmen einer anwaltlichen Beratung. Das entspricht unseren Regeln und ist für Euch die bedeutend sicherere Variante!

Nebenbei: Dass eine Ballonfahrt nicht immer möglich ist und deshalb unter Umständen wiederholt Termine gesucht werden müssen, finde ich persönlich plausibel.
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