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Verfasst am: 20.10.04, 12:08 Titel: TV bei Umzug fallen gelassen - Haftet die Haftpflicht nicht?
Hallo,
ich habe bei einem Umzug eines Freundes geholfen. Blöderweise habe ich freiwillig den Umzugswagen ge- und wieder entpackt. Beim Entpacken ist es dann passiert. Ich hob den Fernseher an, konnte ihn aber nicht richtig fassen und er fiel mir hin. Der machte dann natürlich keinen Mucks mehr.
Jetzt habe ich gehört, daß die Haftpflichtversicherung in so einem Fall nicht zahlen würde, da ich von dem Fernseher ja eigentlich hätte die Finger lassen müssen, sprich der Eigentümer hätte ihn tragen müssen. Ist da was Wahres dran?
Und wenn ja, wie müßte man den Schadensbericht denn formulieren, damit die Haftpflicht nicht streikt?
Verfasst am: 20.10.04, 14:13 Titel: Re: TV bei Umzug fallen gelassen - Haftet die Haftpflicht ni
Die Antwort auf Deine Frage hängt von den Bedingungen Deiner privaten Haftpflichtversicherung ab. Normalerweise sind sog. Gefälligkeitsschäden wie in diesem Fall grundsätzlich ausgeschlossen. Es gibt in letzter Zeit aber auch vermehrt Versicherungen mit kundenfreundlicheren Bedingungen, die derartige Schäden einschliessen. Hast Du Dir Deine Police denn schon einmal angeschaut?
An Versicherungsbetrug würde ich wegen eines albernen Fernsehers nicht mal denken ... !
Oliver hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich habe bei einem Umzug eines Freundes geholfen. Blöderweise habe ich freiwillig den Umzugswagen ge- und wieder entpackt. Beim Entpacken ist es dann passiert. Ich hob den Fernseher an, konnte ihn aber nicht richtig fassen und er fiel mir hin. Der machte dann natürlich keinen Mucks mehr.
Jetzt habe ich gehört, daß die Haftpflichtversicherung in so einem Fall nicht zahlen würde, da ich von dem Fernseher ja eigentlich hätte die Finger lassen müssen, sprich der Eigentümer hätte ihn tragen müssen. Ist da was Wahres dran?
Und wenn ja, wie müßte man den Schadensbericht denn formulieren, damit die Haftpflicht nicht streikt?
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