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Vormieter kündigt, will dann aber doch nicht ausziehen

 
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Bassistin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 13:23    Titel: Vormieter kündigt, will dann aber doch nicht ausziehen Antworten mit Zitat

Der Vormieter einer Wohnung hat den Mietvertrag mit dem Zusatz gekündigt, dass er so bald wie möglich ausziehen möchte. Daraufhin haben sich die Vermieter um Nachmieter gekpmmert, die den Mietvertrag unterschrieben haben und auch bereit waren so schnell wie möglich in die Wohnung zu ziehen.
In der Zwischenzeit hat es sich der Vormieter anders überlegt und will nun doch seine 3 Monate Kündigungsfrist ausnutzen, zahlt aber seit Abgabe des Kündigungsschreibens auch keine Miete mehr.

Welche Möglichkeiten hat der Mieter, wenn der Vormieter auch zum fristgemäßen Ausugstermin nicht aus der Wohnung geht bzw. wie lange wird es dann voraussichtlich noch dauern, bis die neuen Mieter wirklich in die Wohnung ziehen können?
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Dumm gelaufen

1) der VM hat vermutlich nichts in der Hand, das besagt, dass der M vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist raus muss. Eine Kündigung "so schnell wie möglich" heißt immer "so schnell es das Gesetz zuläßt", also hier wohl 3 Monate.

2) Der VM war vorschnell, die Wohnung früher weiterzuvermieten, wenn er vom M nichts konkretes in der Hand hat. Der VM muss dem Nachmieter vermutlich Schadenersatz (Hotel oder so) zahlen.

3) Wann der M die Wohnung verläßt weiß niemend, denn es könnte ihm ja auch einfallen, dass er auch nach 3 Monaten nicht aus der Wohnung geht - ab dann wäre er aber dem VM schadensersatzpflichtig.

4) Jeder Mieter hat (nur) mit dem VM einen Vertrag. Erfüllt der VM den Vertrag nicht (aus welchen Gründen auch immer), kann der M Schadensersatz verlangen -> Gang zum Anwalt. Alternativ kann der M natürlich versuchen, aus dem Vertrag herauszukommen.

5) Dass der M keine Miete mehr zahlt, ist hier belanglos.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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