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Nach der fristgerechten Kündigung und der vorzeitigen Wohnungsübergabe zum 31.07.05 stellt der VM mit Schreiben vom 10.08.05 nun Nachforderungen, da bei der Übergabe um 18 Uhr angeblich wetterbedingt schlechte Lichtverhältnisse herrschten und schlechte Beleuchtung zur Verfügung stand.
Weiterhin wird in diesem Schreiben u.a. die Wohnungseingangstür bemängelt, die angeblich völlig demoliert ist. (Zitat: die Tür ist unten unfachmännisch, sägezahnartig abgesägt. Futter und Bekleidung dieser Tür sind durch gewaltsames Öffnen von oben bis unten an der Schlossseite gerissen und grob verschraubt. Dadurch ist keine Einbruchsicherheit mehr gegeben. Die Tür muss ausgetauscht werden, inkl. Futter und Bekleidung. Angebot hierzu vom Schreiner ca. 1.000 EUR.)
Ist eien solche Nachforderung nach Übergabe überhaupt zulässig und wie verhält es ich mit der Tür. Das Haus stammt aus den 60-er Jahren und das Mietverhältnis dauerte ca. 14 Jahre an.
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