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Telefonleitungen abhören

 
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Conquistador
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 14:09    Titel: Telefonleitungen abhören Antworten mit Zitat

Hallo FDRler....

nehmen wir folgende fiktive Umstände an:

A telefoniert mit B. Die beiden unterhalten sich über mehrere Stunden in der ungewöhnlichen Uhrzeit zwischen 01:00 und 04:30....Inhalte des Gesprächs ist unter anderem ein Browsergame bei dem Begriffe fallen wie "Atombombe", "Angriff", etc. Plötzlich tritt gegen 02:30 ein Knistern in der Leitung auf, welches nach einer halben Stunde wieder verschwindet.

Nun die Fragen:

1) Ist es möglich, dass A und B abgehört wurden?
// Ich denke nicht, da keinerlei Tatbestand besteht.
2) WER darf überhaupt abhören?
// Ich denke, alle Polizeilichen "Einrichtungen" (Polizei, Bundespolizei, BND etc)
3) Merkt man bei heutiger Technik überhaupt, dass man abgehört wird?
// Kann mir nicht vorstellen, dass es auf einmal knistert, wenn man abgehört wird...
4) Ist es korrekt, dass nur auf richterlichen Beschluss abgehört werden darf?
// Denke ja...

Würde mich über Antworten freuen=)
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cyf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 15:50    Titel: Re: Telefonleitungen abhören Antworten mit Zitat

Hallo

Conquistador hat folgendes geschrieben::
1) Ist es möglich, dass A und B abgehört wurden?
// Ich denke nicht, da keinerlei Tatbestand besteht.
Möglich ist alles. Die Frage lautet: Wie wahrscheinlich ist es?


Conquistador hat folgendes geschrieben::
2) WER darf überhaupt abhören?
// Ich denke, alle Polizeilichen "Einrichtungen" (Polizei, Bundespolizei, BND etc)
Strafverfolger, Terroristenjäger, CIA, MAD, ... die Regenmantelcrew, die Republik Andorra, naja nun reicht's.

In D darf jede, durch einen Richter beauftragte Behörde eine TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) durchführen. Die Behörde wird nach dem Ziel der TKÜ ausgewählt, im Falle z.B. von Neonazis die einen Anschlag planen wird es wohl der Verfassungsschutz sein. Bei Drogendealern die Polizei oder die Bundespolizei usw.

Wann eine TKÜ geschaltet werden darf ist explizit im § 100a StPO festgeschrieben. Verstöße dagegen gibt es eigentlich nicht. Sonst kommt § 201Abs. 3 StGB zur Anwendung.


Conquistador hat folgendes geschrieben::
3) Merkt man bei heutiger Technik überhaupt, dass man abgehört wird?
// Kann mir nicht vorstellen, dass es auf einmal knistert, wenn man abgehört wird...
Das kann man nicht merken, schon gar nicht an Nebengeräuschen. Geht alles elektronisch. Es wird auch keine Wanze in das Handy eingebaut, es wird vom Dienstanbieter geschaltet.


Conquistador hat folgendes geschrieben::
4) Ist es korrekt, dass nur auf richterlichen Beschluss abgehört werden darf?
// Denke ja...
In jedem Fall. auch wenn die richterliche Bestätigung durchaus nachgereicht werden kann. Um das mal zu verdeutlichen:

Es kommt zu einer Geiselnahme in einem Bus. Der Täter telefoniert ständig mit einem Handy, dessen Rufnummer bekannt ist. Daraufhin beginnt die TKÜ dieses Handys selbstverständlich sofort - während die Polizei sich gleichzeitig bemüht den Richter zur AO der TKÜ zu erreichen.


Wird kein Beschluss ergehen, schaltet der Dienstanbieter spätestens am nächsten Tag (oder waren es drei Tage??) die TKÜ wieder ab, ohne Vorwarnung. Das gilt auch bei Verlängerungen der Fristen die nicht rechtzeitig zur Kenntnis gegeben werden. Der Dienstanbieter besteht zudem darauf eine Ausfertigung des Beschlusses zu erhalten. Sonst geht gar nichts.


Die Amis hören weltweit ebenfalls Gespräche ab. Wie die das machen weiß ich nicht, es erscheint aber technisch möglich - naja, Spionage und Agententätigkeit eben.



MfG
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