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fehlende Angaben - Selbstanzeige? Folgen? u.a.

 
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Dummie?
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.08.05, 23:49    Titel: fehlende Angaben - Selbstanzeige? Folgen? u.a. Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist folgendes: Für meinen Mann erhalten wir seit Ende 2000 nach einem Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft eine kleine Rente wegen Erwerbsminderung, zunächst wurde diese auch nur als vorläufige Entschädigung bewilligt und dann später in eine Rente auf unbestimmte Zeit umgewandelt.

Ich habe zwar immer schön geschaut, aber in den Steuerformularen (Antrag, Anlage N, AV und Kind) nie eine passende Stelle zum Eintragen dieses Beträges gefunden - somit habe ich es halt immer gelassen Verlegen . Nun bin ich bei der Erklärung für 2004 auf das wohl passende Formular Anlage SO gestossen. (Einkünfte für Rentner, da wir aber beide erwerbstätig sind und auch nicht spekulieren o. ä., habe ich diese Anlage bisher nie gehabt/beachtet).

Frage Wie gehe ich nun am besten vor?
- Melde ich dem Sachbearbeiter beim Finanzamt einfach direkt persönlich dieses "Missgeschick" und belege rückwirkend die zusätzlichen Einkünfte 2001/2002/2003 anhand der Rentenbescheide und lasse dann die Steuerbescheide neu berechnen? (Wäre mir wohl am liebsten)
- Habe ich mit einer gesonderten Strafanzeige oder einem Bußgeld zu rechnen?
- Kann ich für die nachzuzahlende Steuer Ratenzahlung bewilligt bekommen?

Frage Und wie hoch werden wohl die Nachzahlungen ungefähr werden? Auf was muss ich da einstellen, unsere Finanzlage ist nicht unbedingt rosig Traurig
zu versteuerndes Einkommen 2001/2002/2003: 36.340/23.600/20.990 €
erhaltene Rente 2001/2002/2003: 3.818/2.342/1.908 €

Ich danke schon mal für die Antworten, und hoffe doch, dass ihr mir ein bißchen den Bammel vorm Gang zum Finanzamt nehmen könnt.

LG
das Dummie
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showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

die "selbstanzeige" ist der beste weg. nicht nur mit dem reinen gewissen, auch bestehen dann keine bußgeld-strafrechtlichen probleme mehr im raum. es ist sogar davon auszugehen, das über kurz oder lang auch das finanzamt von der rente wind bekommt, da m.E. die daten dazu auch schon ausgetauscht werden...

da dennoch einige angaben fehlen, kann man die nachzahlung auch nur grob über den daumen peilen. massen werden es nicht werden.

die rente geht nur zum ertragsanteil in die besteuerung ein (sh. § 22 EStG - zweite tabelle). hier ist auch zu unterscheiden, wann die rente von vorläufig auf dauer umgestellt wurde, da sich hiernach andere anteile ergeben.

der einfachheit rechne ich mal mit 30% = entspricht 50 jährigem...

also haben wir ertragsanteile von 1150, 700, 575 EUR...
davon ziehen wir noch den werbungskostenpauschbetrag von 102 EUR p.a. ab und dann rechnen wir nun pauschal mit einem durchschnittsteuersatz von 30% (der ist hoch gegriffen, aber man darf ja soli und kirchensteuer nicht vergessen):

steuern: 310, 180 und 140 EUR.

diese werden verzinst, mutmaßlich ist der steuerbescheid 2001 von ende 2002, also rechnen wir mit 36 / 24 / 12 monaten verzinsung, also 55 / 20 / 8 EUR zinsen...

summasummarum: 713 EUR.

wie gesagt: grobe daumenpeilung, kann man alles genau berechnen, aber das finanzamt kann es am besten. also alle unterlagen nehmen, rentenbescheide etc. schreiben der kasse (umstellung befristete rente auf dauerrente).

dazu die alten steuerbescheide und ab zum amt.


ratenzahlung bei der obigen summe... na bei wirklichen finanziellen problemen vielleicht drei raten, ggf. kann das amt das auch so steuern, dass die 3 geänderten bescheide einfach jeweils einen monat nach dem anderen kommen. freundlich sein und fragen.

gruss vom

showbee
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