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Verfasst am: 20.10.04, 13:06 Titel: was heißt das für mich ?
wir sind uns über die Scheidung einig, wollen beide eine billige scheidung. Jetzt hat mir mein Mann follgendes Schreiben geschickt:
Zusätzliche Vereinbarungen zum Protokoll vom 03.Juli 2004 über Trennung und Scheidung
von
Unterhalt:
Die Parteien verzichten wechselseitig auf jedweden nachehelichen Unterhalt und nehmen die Verzichtserklärung des jeweils anderen wechselseitig an.
Sie stellen darüber hinaus fest, dass Ansprüche auf Trennungsunterhalt nicht bestehen.
Zugewinnausgleich:
Die Parteien verzichten auf die Durchführung jeden Zugewinnausgleichs für die Ehe, es bestehen gegenseitig keine vermögensrechtlichen Ansprüche.
Haurat:
Der Hausrat ist geteilt. Nach dem 22.10.2004 verbleibt es hinsichtlich der Aufteilung des Hausrats bei den bestehenden Besitzverhältnissen.
Versorgungsausgleich:
Der Versorgungsausgleich wird durchgeführt.
Steuern:
Für das Jahr 2004 wird die Zusammenveranlagung gewählt. Die Steuererstattung wird hälftig geteilt. Für 2005 besteht die Möglichkeit der Zusammenveranlagung nicht mehr.
Scheidungsantrag:
Es verbleibt bei dem vereinbarten Trennungszeitpunkt 01.06.2004. Der Scheidungsantrag wird im April 2005 von gestellt.
das mit der Zusammenveranlagung ist mir klar.
heißt das, das keiner von uns Geld vom anderem bekommt?, denn das ist unserer Wunsch, da wir beide Arbeiten und unsere Ehe ja auch nicht so lang war. Der versorgungsausgleich ist glaube ich gesetzlich geregelt und kann nicht ausgeschlossen werden.
Meine frage ist das in unserem Sinn?
vereinfacht es unsere Scheidung?
Hat die sache einen Harken?
insgesamt betrachtet vereinfacht die Regelung die Scheidung. Es gibt jedoch ein Häkchen und einen Haken.
Das Häkchen :
"Nach dem 22.10.2004 verbleibt es hinsichtlich der Aufteilung des Hausrats bei den bestehenden Besitzverhältnissen."
Besitz allein genügt nicht daher ergänzen: Die im Besitz des jeweiligen Ehegatten befindlichen Hausratsgegenstände gehen in dessen Alleineigentum über.
Der Haken
Die Steuerrückerstattung wird geteilt unabhängig davon, wer den höeren Erstattungsbetrag hat. Darüber muss man sich im klaren sein.
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