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Verfasst am: 24.08.05, 22:23 Titel: Berufsgenossenschaftspflicht auch bei Einmannbetrieb?
Liebe Helfende!
Bin seit einem Jahr mit einem Kunsthandwerks- und Antiquitätenhandel selbständig; keine mithelfenden Anghörige, keine Angestellte. Vor einem Jahr wurde mir bei der IHK-Brandenburg vermittelt, daß es eine Befreiung dieser Versicherungspflicht in o. a. Falle gibt. Unterlagen der BGE habe ich ausgefüllt und mit begründetem Widerspruch zurückgeschickt. Widerspruch wurde nicht stattgegeben, kann aber aufrechterhalten werden(???) Begründung derer war, daß prinzipiell jeder versicherungspflichtig sei. Gibt´s da vielleicht noch §§ oder Urteile, die man Widerspruchsunterstützend anführen kann?
Gruß Gabriele
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