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Richterliche Anordnung zur geschlossener Unterbringung

 
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Baldr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 23:01    Titel: Richterliche Anordnung zur geschlossener Unterbringung Antworten mit Zitat

Die Tochter von W und M ist auf richterliche Anordnung in die geschlossene KJP gekommen. Da sie sich heftigst wehrte wurde sie mit Gewalt dorthin verfrachtet und medikamentös ruhiggestellt. Der Antrag auf Bewilligung der geschlossenen Unterbringung wurde von den Eltern gestellt. Der Richter hat aber eine 6-Wöchige Unterbringung zu Begutachtung und Diagnosestellung angeordner. Können die Eltern noch Einfluss auf die Medikation der Tochter nehmen bzw. braucht es ihre Einwilligung dazu (Dauerhafte Medikation, nicht Notfall) oder dürfen die Ärzte bei einer Anordnung dies selbst entscheiden ohne sich einer Körperverletzung schuldig zu machen?
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Egli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 196

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Meinung:
Zitat:
Der Richter hat aber eine 6-Wöchige Unterbringung zu Begutachtung und Diagnosestellung angeordner. Können die Eltern noch Einfluss auf die Medikation der Tochter nehmen bzw. braucht es ihre Einwilligung dazu (Dauerhafte Medikation, nicht Notfall) oder dürfen die Ärzte bei einer Anordnung dies selbst entscheiden ohne sich einer Körperverletzung schuldig zu machen?

Inwieweit wollen Sie die Medikamente bestimmen?? Wissen Sie denn genau, was Ihre Tochter an Medikamenten benötigt und was nicht? Sie können grundsätzlich davon ausgehen, dass die Ärzte keine Medikamente verabreichen, die auch nicht notwendig sind.

Zudem müssen Sie eine "Körperverletzung" an Ihrer Tochter erstmal nachweisen. Laut Wikipedia muss nach der Behandlung ein Schaden vorliegen oder die Behandlung lebensgefährlich gewesen sein. Bezüglich der Einwilligung wäre hier die Rechtslage klar: Eltern stellen Antrag auf geschlossene Unterbringung, Richter ordnet sie an und legt die Dauer auf 6 Wochen zur Diagnosestellung fest. Um eine Diagnose zu erstellen, muss die Patientin in einer Verfassung sein, die dies möglich macht. Wenn Sie sich gegen die Untersuchung wehrt, sehe ich es als gegeben an, dass ihr Medikamente verabreicht werden, die die Diagnosestellung erst möglich machen.

Nur wenn nachweisbar unangemessene Medikamente verabreicht wurden, die gesundheitschädlich oder lebensgefährlich waren, dann könnte man auf Körperverletzung klagen.

MfG
Marcel
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Ein vernünftiger Mensch erholt sich bei einer Arbeit von der anderen.

Helmuth von Moltke (1800-91), preuß. Feldherr
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 09:07    Titel: Re: Richterliche Anordnung zur geschlossener Unterbringung Antworten mit Zitat

Baldr hat folgendes geschrieben::
Die Tochter von W und M ist auf richterliche Anordnung in die geschlossene KJP gekommen. Da sie sich heftigst wehrte wurde sie mit Gewalt dorthin verfrachtet und medikamentös ruhiggestellt. Der Antrag auf Bewilligung der geschlossenen Unterbringung wurde von den Eltern gestellt. Der Richter hat aber eine 6-Wöchige Unterbringung zu Begutachtung und Diagnosestellung angeordner. Können die Eltern noch Einfluss auf die Medikation der Tochter nehmen bzw. braucht es ihre Einwilligung dazu (Dauerhafte Medikation, nicht Notfall) oder dürfen die Ärzte bei einer Anordnung dies selbst entscheiden ohne sich einer Körperverletzung schuldig zu machen?


Wie alt ist die Tochter denn?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Baldr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

15 jahre

BTW, Ich weiss nicht, wie akkurat die Wikipedia da ist, aber mein Stand ist, das es Körperverletzung ist, wenn ohne Zustimmung des Patienten, bzw. dessen Betreuers Medikamente zur Therapie und nicht zur Behebung eines Notfalls verabreicht werden.


Zuletzt bearbeitet von Baldr am 14.07.05, 16:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Baldr hat folgendes geschrieben::
15 jahre


...womit wir den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsrechts verlassen. Stellen Sie die Frage im "Familienrecht"!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

sehr wohl werden patienten auch überflüssige medikamente verabreicht. insbesondere zur ruhigstellung. logisch, daß das ohnehin gestresste personal sich leichter zu helfen weiß, der nicht tobt und brüllt! also wird erruhiggestellt bis zum dauer-halbschlaf!! ist so!!!
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

korrektur:
sehr wohl werden patienten auch überflüssige medikamente verabreicht. insbesondere zur ruhigstellung. logisch, daß das ohnehin gestresste personal sich leichter zu helfen weiß mit jemandem, der nicht tobt und brüllt! also wird erruhiggestellt bis zum dauer-halbschlaf!! ist so!!!
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 00:19    Titel: kati1948 Antworten mit Zitat

Da muss ich Pandor zustimmen.
Welche Diagnose wurde gestellt? Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis?

Sollen sich doch die Eltern vom Personal die Patientendatenblätter kopieren lassen, wo die Medikamente eingetragen werden müssen. Da steht genaue Dosis, Uhrzeit usw. drauf. Und das täglich. Auch welche weiteren Untersuchungen gemacht werden, Herz/Kreislaufzustand, ganz wichtig Blutuntersuchungen.

Sofern diese Patientendaten auch immer schön protokolliert werden. Die Eltern sind ja bei der Verabreichung nicht dabei. Vielleicht nehmen auch Patienten an Studien teil, von denen sie nix wissen und zu denen sie keine Einwilligung gegeben haben nach dem Motto, derjenige ist so durch den WInd, der kann gar keine Einwilligung dazu geben?? Sehr böse
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Baldr
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.07.05, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, eben, vor allem das mit dem ruhigstellen ist unsere Befürchtung. Diagnose soll erst noch erstellt werden, dafür wurde sie ja eingewiesen. Wahrscheinlich wird es auf gestörtes Sozialverhalten hinauslaufen. Wir wollen aber vermeiden, das durch eine starke Medikation eventuell eine falsche Diagnose erstellt wird. Nach unserem Verständnis setzt man Medikamente ein, wenn man eine Diagnose hat um die Krankheit zu bekämpfen oder die Symptome zu mindern, und nicht während der Erstellung der Diagnose.
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 02:30    Titel: Antworten mit Zitat

Baldr., wenn sie tobt dort, wird ruhig gesstellt. Das würde dann damit begründet werden, dass sie sich selbst und andere auch schädigen könnte. Das schlimmste wäre, rumtoben, ausrasten, sich gegen Ärzte und Personal, andere Mitpatienten nicht nur verbal wehren. Das ist ein Grund dort, Medis zu verabreichen. Evtl. auch Zwangsmedikation, vor allem aber das Übelste, ne Fixierung. Diese Maßnahmen werden damit begründet, dass sich der Patient, Mitpatienten und Personal verletzten könnte (was ja auch stimmen kann). Sobald jemand dort drinnen ist, endet für ihn das Recht an der verschlossenen Panzerglastüre.

Will ja dem Personal nix unterstellen, die tun ihren Job, wie's der Doc da sagt. Und wenn sie da Kritik üben würden, sind sie den Job los.

Hast Du den Beschluss vom Gericht zur Zwangseinweisung mal richtig gelesen? Da wird dem behandelnden Arzt das Recht gegeben zur Fixierung und medikamentösen Behandlung. Wie er das im sog. Notfall handhabt, ist seine Sache.

Also kümmert Euch und laßt den Patienten dort nicht total zugepumpt tagelang im Bett vor sich hindämmern.

Mit der Entlassung nach 6 Wochen kann noch Schlimmeres auf ihn zukommen, traumatisiert, hilflos, Selbstbewusstein im A.... evtl. Entzugserscheinungen, falls eigene Absetzung von Medis.

Da muss ein Psychotherapeut her (lange Wartezeiten) und ein Arzt, der nach ner gewissen Zeit die Medis ausschleicht. Schon jetzt sollte mit dem Arzt und Sozialdienst dort angedacht werden, welche Möglichkeiten sich nach der Entlassung für den Patienten bieten, um ihn wieder auf einen lebenswerten Level zu kommen.

Ich empfehle das Buch von "Vera Stein" (siehe net) als Einstiegslektüre für Angehörige, die erstmals Beschlüsse erwirken.

Es ist mir nicht unbekannt, wie es ist, wenn jemand derart ausrastet, rumtobt, man meint, er könne was schlimmes anrichten, sich selber was tun und andere körperlich schädigen, es wäre besser, ihn aus dem Verkehr zu ziehen. Erstmal eine geschützte Umgebung. Nach dem PSchKG kann jeder "der sich und andere gefährdet" eingewiesen werden.

Bleib im Gespräch mit der Patientin, besucht sie, so oft sie es mag, kümmert Euch. In einen derart seelischen Ausnahmezustand kann jeder kommen.

Liegt evtl. Drogeneinnahme vor? Flashbacks etc.

Gruss kati
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AnitaSchoene
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 11:42    Titel: Psychatrie? Antworten mit Zitat

starker Tobak! Mit 15 würde ich mich auch wehren, wenn man mich einsperren wollte.
In diesem Alter sind viele Jugendliche "aufmüpfig". Da muß man auch als Eltern durch.
Leider ist die Vorgeschichte nicht bekannt. Ist das Kind wirklich krank oder sind die Eltern aufgrund von Erziehungsfehlern und andere Umstände nicht mit ihm fertiggeworden. Denn oft sind es keine Krankheiten sondern das häusliche und soziale Umfeld.
Gruß
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