Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zeitmietvertrag fristlos kündigen, wegen Silberfischbefall?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zeitmietvertrag fristlos kündigen, wegen Silberfischbefall?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Loli
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 12:47    Titel: Zeitmietvertrag fristlos kündigen, wegen Silberfischbefall? Antworten mit Zitat

Hallo,

Der Vermieter V wurde zum zweiten Mal über hohen Silberfischbefall in allen Räumen der WOhnung (20 Stk. pro Nacht) vom Mieter M informiert. Zuvor hatte V den Hausmeiter H geschickt, um die Fußleisten zu versiegeln. Dies hat jedoch keinerlei Verbesserungen nach sich gezogen. Nun schickt V einen Kammerjäger.

Auch der Nachbarn N hat ein Problem mit Silberfischen seit längerem. Aber auch hier hatten verschiedene Maßnahmen zu keinem Erfolg geführt. H sprach sogar von mehreren Wohnungen des Vermieters V, die ein Silberfisch- und / oder Ameisenproblem haben, welches jedoch nie 100%ig bekämpft werden konnten. H begründete diese Probleme durch eine schlechte Bauweise. Feuchte Wände können jedoch bis jetzt in der Wohnung nicht festgestellt werden.

Anscheindend wusste der Vermieter V also von dem Problem, hat es jedoch bei der Wohnungsübergabe an M nicht erwähnt oder darauf hingewiesen.

Nun die Frage: Es besteht ein Zeitmietvertrag über 2 Jahre, den M laut Vertrag nur kündigen kann, wenn er einen geeigneten Nachmieter N findet. Kann M, sollte die zweite Maßnahme (Kammerjäger) ebenfalls nicht helfen, den Vertrag vorzeitig auch ohne einen Nachmieter N kündigen?


Gruß
Florian
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Letztendlich wird es darauf ankommen wer wirklich für den Ungeziferbefall verantwortlich ist?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Loli
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist, da mehrere Wohnungen davon befallen sind, die in getrennten Wohnblöcken (Häusern) liegen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich befürchte, dass es für eine fristlose Kündigung nicht reichen wird.

Zum einen handelt der VM ja, zum anderen hast Du Dir mit Silberfischchen relativ harmlose Untermieter ausgesucht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Loli
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, harmlos sind die zwar, aber wenn man nicht mehr barfuß durch die Wohnung gehen möchte ... ! Geschockt

Ist Ungeziefer denn kein Mangel an der Wohnung, gerade wenn dieser ja augenscheinlich dem Vermieter bekannt war?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Loli hat folgendes geschrieben::
Ist Ungeziefer denn kein Mangel an der Wohnung, gerade wenn dieser ja augenscheinlich dem Vermieter bekannt war?


"Augenscheinlich" bedeutet hier wohl eher "der Mieter wünscht sich halt, dass der Vermieter es wusste."

Logik: Nur weil in einigen der Wohnungen des Vermietters gelegentlcih Silberfische auftauchen, kann man nicht vernünftigerweise davon ausgehen, dass er nun bei jeder Wohnung davon ausgehen kann, dass es ein Silberfischproblem gibt. Denn "einige" bedeutet auch im Umkehrschluss: Bei vielen anderen der Wohnungen eben gerade nicht.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Loli
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ergo wird man da wohl wenig Chancen haben, was?!

Bedeutet, man wird versuchen müssen, einen Nachmieter zu finden. Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Loli hat folgendes geschrieben::
Ergo wird man da wohl wenig Chancen haben, was?!

Bedeutet, man wird versuchen müssen, einen Nachmieter zu finden. Geschockt


Wenn man einen solchen stellen darf?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Loli
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Steht so im Mietvertrag.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.