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Verfasst am: 22.08.05, 12:47 Titel: Zeitmietvertrag fristlos kündigen, wegen Silberfischbefall?
Hallo,
Der Vermieter V wurde zum zweiten Mal über hohen Silberfischbefall in allen Räumen der WOhnung (20 Stk. pro Nacht) vom Mieter M informiert. Zuvor hatte V den Hausmeiter H geschickt, um die Fußleisten zu versiegeln. Dies hat jedoch keinerlei Verbesserungen nach sich gezogen. Nun schickt V einen Kammerjäger.
Auch der Nachbarn N hat ein Problem mit Silberfischen seit längerem. Aber auch hier hatten verschiedene Maßnahmen zu keinem Erfolg geführt. H sprach sogar von mehreren Wohnungen des Vermieters V, die ein Silberfisch- und / oder Ameisenproblem haben, welches jedoch nie 100%ig bekämpft werden konnten. H begründete diese Probleme durch eine schlechte Bauweise. Feuchte Wände können jedoch bis jetzt in der Wohnung nicht festgestellt werden.
Anscheindend wusste der Vermieter V also von dem Problem, hat es jedoch bei der Wohnungsübergabe an M nicht erwähnt oder darauf hingewiesen.
Nun die Frage: Es besteht ein Zeitmietvertrag über 2 Jahre, den M laut Vertrag nur kündigen kann, wenn er einen geeigneten Nachmieter N findet. Kann M, sollte die zweite Maßnahme (Kammerjäger) ebenfalls nicht helfen, den Vertrag vorzeitig auch ohne einen Nachmieter N kündigen?
Ist Ungeziefer denn kein Mangel an der Wohnung, gerade wenn dieser ja augenscheinlich dem Vermieter bekannt war?
"Augenscheinlich" bedeutet hier wohl eher "der Mieter wünscht sich halt, dass der Vermieter es wusste."
Logik: Nur weil in einigen der Wohnungen des Vermietters gelegentlcih Silberfische auftauchen, kann man nicht vernünftigerweise davon ausgehen, dass er nun bei jeder Wohnung davon ausgehen kann, dass es ein Silberfischproblem gibt. Denn "einige" bedeutet auch im Umkehrschluss: Bei vielen anderen der Wohnungen eben gerade nicht. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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