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Ethikregeln der Banken

 
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alfons1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 16:38    Titel: Ethikregeln der Banken Antworten mit Zitat

Hallo, meinem Vater wurde im März d.J. von einer Bank ein geschlossener Immobilienfond mit einer Mindestlaufzeit von 14,6 Jahren verkauft. Mein Vater war zu diesem Zeitpunkt bereits 74 Jahre alt und ist inzwischen verstorben. Bei Abschluss des Vertrages ist der Bankberaterin bekannt gewesen, dass mein Vater bereits gesundheitliche Probleme hatte.
Meine Frage: ist der Vertrag gültig, und wenn ja, ist es vereinbar mit evtl. Ethikregeln der Bank einem 74 jährigem einen Vertrag mit so langen Laufzeiten aufzuschwatzen.


Gruss
Alfons1
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo alfons1,

Banken haben die Pflicht im Beratungsgespräch gemeinsam mit dem Kunden eine passende Anlageform auszuwählen.

Allein das Alter von 74 Jahren muss nun im geschilderten Fall noch keinen Beratungsfehler darstellen. Wäre dem so, könnte die Bank nur Tagesgelder empfehlen. Selbst eine 2-jährige Bundesanleihe (viel sicherer geht´s nicht) wäre im geschilderten Fall zu langfristig gewesen, wenn ich nur das Todesrisiko betrachte.

Fragen wir einmal anders herum: Was könnten Gründe sein, warum diese Anlage geeignet sein kann:

- Der Kunde ist gesund und geht von seiner Langlebigkeit aus.
- Der Kunde hat den Wunsch Steuern zu sparen (gibt´s auch bei Rentnern)
- Der Kunde wünscht eine Anlage, die im Falle des Todes nur geringe - Erbschaftssteuern verursacht (gerade bei Senioren oft ein Motiv)
- Die Rendite dieser Anlage ist so gut, dass der Kunde sie für sich und seine Erben sichern wollte

Es kann auch sein, dass der Kunde auf eine Beratung ganz verzichtet hat und die Anlage auf eigenen Wunsch (ohne Empfehlung der Bank) erworben hat.

Die Bank hat das Beratungsgespräch sicher dokumentiert. Warscheinlich ist der Fragebogen, in dem Ziele und Erfahrungen des Kunden dokumentiert sind sogar vom Kunden unterzeichnet.

Ich würde mit der Bank sprechen und mir eine Kopie des Beratungsbogens geben lassen.

Wenn aufgrund dieser Unterlage ein Beratungsfehler erkennbar ist, bestehen gute Chancen. Ebenfalls Chancen würde ich sehen, wenn die Bank keine Dokumentation ihrer Beratung vorweisen kann. Ansonsten bliebe nur der Apell an die Kulanz der Bank.
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