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bei auszug neuer bodenbelag

 
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Pittiktms
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 18:09    Titel: bei auszug neuer bodenbelag Antworten mit Zitat

ich habe ein großes problem.
ich habe meine wohnung gekündigt und die üblichen schönheitsreparaturen sind mir ja klar.
nun habe ich diese wohnung mit einem tepich bezogen, der von mir 2.5 jahre und auch schon vom vormieter 2.5 jahre gebraucht wurde. also insgesamt 2 mieter mit insgesamt 5 jahren
nach selbstverschuldeten brandflecken und gezogenen fäden, wollte ich einen neuen tepich legen, der die selbe qualität hat.
habe die kosten dafür schon getragen also einen neuen gekauft.
nun meinte sie aber telefonisch, das wenn der tepich wirklich nichts mehr ist,(und ich weiss das der unbrauchbar ist) das sie keinen neuen tepich drin haben möchte.
jetzt sitz ich schon auf dem tepich, aber viel wichtiger, welche kosten können da denn jetzt auf mich zu kommen.
muss ich für den neuen belag aufkommen, den sie möchte? oder muss ich einen teil der alten tepich rechnung zahlen? oder auf welche folgen (kosten) muss ich mich jetzt vorbereiten?

ich wäre dankbar für jede antwort, denn der tepich war schon nicht billig, und jetzt möchte ich mich vorher informieren und absichern, was ich nun tun kann

liebe grüße
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ich in der Situation des Mieters wäre, würde ich den gekauften Teppich verlegen und basta. Wenns der Vermieterin nicht passt, kann sie ja nach Auszug des Mieters auf eigene Kosten die Wohnung mit einem anderen Bodenbelag ausstatten.

Der Mieter wäre ohnehin nur verpflichtet gewesen, den Zeitwert des beschädigten Teppichbodens zu bezahlen, d.h. in diesem Fall 50% des damaligen Kaufpreises. Wenn der Mieter schon freiwillig neuwertigen Ersatz beschafft und die Vermieterin diesen ablehnt, kann sie m.E. keine weiteren Ansprüche stellen.

Gruß, Jade
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Pittiktms
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Dankeschön für die Antwort, das hilft mir schon sehr weiter. so dachte ich es mir ja auch, nur wenn ich nicht allein mit dieser meinung da steh, bin ich sehr beruhigt und weiss nun wie ich meinem vermieter gegenüber treten kann um noch weitere kosten evtl. zu vermeiden.
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