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Putz über der dusche defekt

 
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carpe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 18:32    Titel: Putz über der dusche defekt Antworten mit Zitat

hallo forum.

es geht um folgendes.
eine wohnung wurde vor 4 Jahren vermietet. nun sagt mir der mieter, das über der dusche (duschboden bis zum ende der Fliesen ca. 180 cm dann putz) sich der putz aufbröckelt.
dadurch ist das wasser bis zur hinteren wand gekommen und nu ist es auch im wohnzimmer ersichtlich durchgekommen.
muß der VM den schaden, der nicht durch ihn verursacht wurde beseitigen.
es ist ganz klar zu sehen, das im duschbereich die brause an der wand gehalten wurde und es nicht von der aussenwand kommen kann, da die dusche in der innenwand liegt.
nun will mir sein anwalt die miete um 20 % mindern.

meine frage ist nun.
ist der VM dafür verantwortlich den schaden den mein mieter verursacht hat zu beheben?

mfg. carpe
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist nicht immer leicht festzustellen, wer für einen Schaden einzutreten hat.Oft lässt sich nicht feststellen, ob der Mieter oder der Vermieter dafür verantwortlich ist. Dann kommt es darauf an, wer die Beweislast trägt, d.h. das Risiko, dass der Schädiger nicht festgestellt werden kann. Die Rechtssprechung sagt: Der Vermieter muss beweisen, das die Schadensursache aus dem Bereich stammt, der der Ophut und Einflussnahme des Mieters unterliegt. Solange noch die Möglichkeit bleibt, das der Schaden auch aus einem anderen Bereich stammt, der dem Vermieter oder einem anderen Mieter zuzuordnen ist, kann der Mieter dafür nicht haftbar gemacht werden (BGH WM 94, 466)
(Wasserrohr undicht?) nur eine Möglichkeit.
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