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Ab wann Miete zahlen?

 
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PabloDiablo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 19:41    Titel: Ab wann Miete zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe mal eine etwas andere Anfrage, es geht nicht um den Auszug, sondern um den Einzug in eine neue Wohnung.

Gesetzt dem Fall, man hat die Option auf eine neue Wohnung ab dem 01.10. (und hat diesen Mietantritt auch bereits mündlich vereinbart).
Nun fragt der Vermieter an, ob man nicht schon vorher rein will, da man ja Zeit für das Renovieren braucht. Selbstverständlich hält man dies für eine gute Idee.

Allerdings will der zukünftige Vermieter hierfür Miete verlangen.

Nun die Frage:
Da die Wohnung momentan leer steht, ist es rechtens, dass der Vermieter in spe (wahrscheinlich anteilige) Miete hierfür verlangt?
Oder besteht eine Zugangserlaubnis zur Wohnung zwecks Renovierungsarbeiten?

Der Vermieter muss selbst noch renovieren, da Laminat noch verlegt werden muss.


Vielen Dank an alle im Voraus!
_________________
Ich bin die Signatur....du musst mich liebhaben.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich alles eine Frage des Verhandlungsgeschicks vom M. Der M hat erst nach Mietbeginn lt. Mietvertrag ein "Recht".
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte noch ergängen:
Wenn Vermieter und Mieter überein kommen, dass der Mieter vorzeitig in die Wohnung kann, ohne, dass eine Vereinbarung über eine Mietzahlung getroffen wurde, dann muss von einer stillschweigenden Abrede zur Mietzahlung augegangen werden.
Also besser gleich drüber reden, als sich hinterher dann streiten.
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thdoerfler
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM ist nicht verpflichtet, Dich vorher in die Wohnung zu lassen.

Tut er es, darf er auch Geld dafür verlangen. Es steht Dir frei, ob Du Dich darauf einläßt.
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PabloDiablo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hhmm, hatte sowas geahnt, naja, vielen Dank auf jeden Fall für die Unterstützung
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