Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Higgins Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 11 Wohnort: 93128 Regenstauf
|
Verfasst am: 22.08.05, 22:20 Titel: Teppichboden und Kostenerstatung??? Hilfe bitte!!!! |
|
|
Hallo.
Also wir vo 3jahren in unsere Mietswohnung eingezogen sind, sagte die Vermieterin das der Teppichboden von den Vormietern ohne ihre zustimmung bei Auszug verlegt wurde. somit ist der Teppich 3Jahre alt.
Dieses Monat sind wir ausgezogen, und nun sagt die Vermieterin das der Teppich ihrer ansicht nach nicht mehr zu gebrauchen sei da er Flecken von unserem kleinen hat, ( Cola und saft ausgeschüttet ).
Wir werden den Teppich Morgen mit einer Maschiene Reinigen, und bin mir sicher das ich die Flecken rauskriegen werde.
Nun meine Frage,
Wenn die Vermieterin trotz allem meint den Teppich zu ersetzen, Was kann sie dann für kosten von uns verlangen?? ( soviel ich weis liegt die lebensdauer bei 10 jahren, somit hätten wir noch 70% der anschaffungskosten des alten Teppichs zu bezahlen, aber wie sieht es mit den kosten für die Verlegung ( Teppichleger-Firma ) aus?? )
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke |
|
Nach oben |
|
 |
Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
|
Verfasst am: 23.08.05, 06:42 Titel: |
|
|
Hier müsste erst mal festgestellt werden wer Eigentümer des Teppich ist? Er wurde ohne Genehmigung des Vormieters verlegt? Nach dieser Aussage sollte man davon ausgehen das der Teppich vom Vormieter übernommen wurde. |
|
Nach oben |
|
 |
Higgins Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 11 Wohnort: 93128 Regenstauf
|
Verfasst am: 23.08.05, 15:28 Titel: |
|
|
nein werner,
Die Vormieter haben ihn ohne genemigung des Vermieters verlegt, aber wir sind so eingezogen, und die Vermieterin hatte auch gesagt das er drin bleibt, also gehören tut er ihr, Keine Frage,
Nun ich hab den teppich heute gereinigt und er is ohne flecken, bis auf der stelle an der man das zimmer betritt, und das is abnutzung. |
|
Nach oben |
|
 |
conny1012 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 210 Wohnort: wesel
|
Verfasst am: 24.08.05, 07:03 Titel: |
|
|
Bei uns war es so.... der Teppich stand nicht im Mietvertrag drin und deswegen waren wir nicht verpflichtet den neu zu beschaffen!!! Ich hab ihn damals auch nicht gereinigt!!!!!
Der Auszug ist Jahre her und ich wurde nicht Regressfähig gemacht _________________ Netten Gruss Conny & Co |
|
Nach oben |
|
 |
RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
|
Verfasst am: 24.08.05, 07:28 Titel: |
|
|
conny1012 hat folgendes geschrieben:: | ...ich wurde nicht Regressfähig gemacht |
Wer hätte das denn machen sollen und vor allem wie? Vielleicht der Vermieter durch Übergabe eines Geldsbetrags, den der Mieter dann zum Ausgleich vorn Regressforderungen des Vermieters hätte nutzen können?  |
|
Nach oben |
|
 |
Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
|
Verfasst am: 24.08.05, 11:52 Titel: |
|
|
Das der Teppich dem VM und somit zur vermieteten Sache gehört, dürfte ja wohl unstreitig sein.
Der Teppich wurde seinerzeit zwar gegen den Willen des VM vom Vormieter verlegt, aber dann vom VM übernommen.
Schäden die durch die normale Nutzun enstehen, wie z.b. Laufspuren oder Abdrücke von Möbeln, sind durch die Mietzahlung abgegolten. Schäden die nicht vertragsgemäß sind, wie z.b. Flecke etc. sind vom Mieter zu entfernen.
Hier scheint es so zu sein, daß die Flecke alle rausgegangen sind und nur noch die Laufspuren zu sehen sind. Dies ist aber vertragsgemäß, sodaß seitens des VM keine weitere Ansprüche bestehen sollten. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken. |
|
Nach oben |
|
 |
Higgins Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 11 Wohnort: 93128 Regenstauf
|
Verfasst am: 24.08.05, 14:27 Titel: |
|
|
Danke Christoph.
weist du vieleicht auch noch, was der VM wenn überhaupt, an Kosten von mir vordern kann?Liege ich da richtig mit den 70%?
Und wie sieht es mit den Arbeitskosten aus??
MFG
Higgins |
|
Nach oben |
|
 |
boerboel Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.08.2005 Beiträge: 7
|
Verfasst am: 24.08.05, 15:00 Titel: |
|
|
geb dir einen tip.
such dri selbst jemanden der das macht: kommst de auf jedenfall billiger weg, da vermieter meist ihre eigen firmen haben die das dann zu erhöten preisen machen! |
|
Nach oben |
|
 |
Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
|
Verfasst am: 24.08.05, 16:23 Titel: |
|
|
#Higgins
Damit liegst Du richtig. Bei einem Teppichboden wird von einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgegangen. Für jedes Jahr der Nutzung werden somit 10 % abgezogen, d.h. nach z.b. 3 jahren beträgt der Wert und somit der Wertersatz noch 70 %.
Wobei sich das aber auch auf eine vergleichbare Qualität bezieht. Wurde z.b. seinerzeit nur eine durchschnitliche Qualität verlegt, kann auch der VM dies nur wieder verlangen und keine höherwertige.
Aber andererseits sehe ich eher nicht, daß Du überhaupt dazu verpflichtet wärst, da nur noch solche Spuren zu sehen sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entsprechen.
Hat der VM denn schon etwas verlangt ? _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken. |
|
Nach oben |
|
 |
questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
|
Verfasst am: 24.08.05, 17:15 Titel: |
|
|
Higgins hat folgendes geschrieben:: | Danke Christoph.
weist du vieleicht auch noch, was der VM wenn überhaupt, an Kosten von mir vordern kann?Liege ich da richtig mit den 70%?
Und wie sieht es mit den Arbeitskosten aus??
MFG
Higgins |
Es entscheidet nicht der Materialwert, sondern der Wert des verlegten Teppichs.
Bsp.: Wenn Sie aus Spass Ihre Badewanne sprengen, ist ncht der Preis einer Wanne im Bauhaus maßgebend, sondern der Wert einer in der Wohnung installlierten Wanne. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
|
Nach oben |
|
 |
Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
|
Verfasst am: 24.08.05, 17:18 Titel: |
|
|
questionable content hat folgendes geschrieben:: |
Es entscheidet nicht der Materialwert, sondern der Wert des verlegten Teppichs.
|
Och menno, so oder so ähnlich meinte ich das doch.
Zum Materialwert kommen ja noch die Verlegekosten. Meinst Du das ? Oder wie oder was. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken. |
|
Nach oben |
|
 |
questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
|
Verfasst am: 24.08.05, 17:31 Titel: |
|
|
Christoph hat folgendes geschrieben:: | questionable content hat folgendes geschrieben:: |
Es entscheidet nicht der Materialwert, sondern der Wert des verlegten Teppichs.
|
Och menno, so oder so ähnlich meinte ich das doch.
Zum Materialwert kommen ja noch die Verlegekosten. Meinst Du das ? Oder wie oder was. |
War auch mehr als Ergänzung gedacht.  _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
|
Nach oben |
|
 |
Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
|
Verfasst am: 24.08.05, 17:33 Titel: |
|
|
"schweißvonderstirnwischundberuhigtsein"
Aber gut, daß wir mal darüber gesprochen haben.  _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken. |
|
Nach oben |
|
 |
Higgins Interessierter
Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 11 Wohnort: 93128 Regenstauf
|
Verfasst am: 25.08.05, 12:36 Titel: |
|
|
hmm also danke für die Vielen antworten, aber jetzt weis ich gleich noch weniger als zuvor,
muss ich nun wenn wirklich die kosten für das verlegen zahlen oder nicht?
gesagt hat sie noch nichts aber heute um 17uhr is die übergabe und ich trau mich fast wetten das sie was sagt und nen neuen teppich will. |
|
Nach oben |
|
 |
Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
|
Verfasst am: 25.08.05, 12:46 Titel: |
|
|
also dann:
Wenn sie einen neuen Teppich will, muss sie darlegen, dass es Schäden gibt, die nicht aus normaler Abnutzung entstanden sind.
Seid Ihr hier einig, muss sie die Kosten (Anschaffung und Verlegung) des alten Teppichs darlegen, davon zahlst Du 70%.
Nochmal: die Kosten für übliche Abnutzung (vertragsgemässen Gebrauch) sind in der Miete abgedeckt! Die Kosten für einen neuen Teppich und Verlegung musst Du nicht bezahlen. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
|
Nach oben |
|
 |
|