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castortroy noch neu hier
Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 23.08.05, 00:58 Titel: Abwasserrohr angebohrt!?!? |
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Schönen guten Tag,
wie sieht es rechtlich bei folgendem Sachverhalt aus:
Herr B möchte in seinem Badezimmer ein Ablage befestigen. Dafür bohrt er ein etwa 4 cm tiefes Dübelloch. Die letzten Millimeter gibt es mehr Widerstand beim Bohren, allerdings ist es ein älteres Haus und die Wände hatten auch an anderen Stellen zahlreiche Macken.
Er versucht es an einer anderen Stelle. Wieder das gleiche. Dann an einer dritten Stelle. Er bohrt etwas länger. Dann plötzlich läuft etwas Wasser aus dem Loch.
Wie sich herausstellt hat Herr B ein Abwasserrohr getroffen. Er bekommt von der Wohnungsgesellschaft die Rechnung der Handwerker zugeschickt, die er an die Priathaftpflichtversicherung weiterleitet. Die erkennt die Ansprüche nicht an, da angeblich eine Versicherung seitens des Vermieters bestünde, und laut einem Urteil des BGH bei vorliegendem Fall (höchstens leichte Fahrlässigkeit) diese dafür haften soll. Ansonsten müsste der Vermieter grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Nun bezahlt die Versicherung nicht und der Vermieter stellt die Ansprüche dem Mieter. Die Frage ist nun, handelt es sich um leichte oder grobe Fahrlässigkeit und wer muss jetzt dafür haften?
Ich bedanke mich für Ihre Antworten!
Gruß
castortroy |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 23.08.05, 05:57 Titel: |
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wer hat denn den Schaden angerichtet?
Ich hab gelernt, der Verursacher zahlt.
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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Tehlak FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.12.2004 Beiträge: 457
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Verfasst am: 23.08.05, 07:25 Titel: |
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det11 hat folgendes geschrieben:: | Ich hab gelernt, der Verursacher zahlt.
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der war echt gut.
Lass dir mal von einem Mitarbeiter der Wasserwerke die Hauptwasserleitung kaputtmachen. Wenn es eine Anstallt öffentlichen Rechtes ist.
Nix ist. Alles selberzahlen darfst du. Oder deine Versicherung, je nach dem, welche du gerade hast. |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 23.08.05, 08:08 Titel: |
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?? Hier gehts doch gar nicht um irgendwelche Mitarbeiter irgendwelcher Wasserwerke irgendeiner Anstalt öffentlichen Rechts ??
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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Tehlak FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.12.2004 Beiträge: 457
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Verfasst am: 23.08.05, 10:25 Titel: |
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Nö - nur darum, das die Aussage, das der, der es Verursacht zahlt, nicht allgemeingültig ist. |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 23.08.05, 10:32 Titel: |
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die Aussage war, dass ich es so gelernt habe.
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 23.08.05, 10:48 Titel: Re: Abwasserrohr angebohrt!?!? |
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castortroy hat folgendes geschrieben:: | ...... an die Priathaftpflichtversicherung weiterleitet. Die erkennt die Ansprüche nicht an, da angeblich eine Versicherung seitens des Vermieters bestünde, und laut einem Urteil des BGH bei vorliegendem Fall (höchstens leichte Fahrlässigkeit) diese dafür haften soll. Ansonsten müsste der Vermieter grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Nun bezahlt die Versicherung nicht und der Vermieter stellt die Ansprüche dem Mieter
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Wofür hat man eine Haftpflichtversicherung, wenn diese im Schadensfall die Leistung verweigert. Der Mieter sollte sich schriftlich an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (neu: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wenden und seinen Fall schildern. Das kann manchmal "Wunder" bewirken (eigene Erfahrung).
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel: (0228) 4108-0
Fax: (0228) 4108-1550
eMail: poststelle@bafin.de
Homepage: http://www.bafin.de
Beschwerdehotline
Tel: (0228) 4108-7777
Gruß, Jade |
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Tehlak FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.12.2004 Beiträge: 457
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Verfasst am: 23.08.05, 10:53 Titel: |
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Was nützt ne Beschwerde, wenn sich die Versicherung auf ein BGH Urteil berufen kann, nach dem eine andere Versicherung zahlen muss? |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 23.08.05, 11:09 Titel: |
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Hallo,
die Versicherung kann viel schreiben, denn Papier ist ja bekanntlich geduldig. Ob die Behauptung der Versicherung aber auch zutrifft, wird die Versicherungsaufsicht überprüfen.
Uns wollte die Versicherung des Schadensverursachers nach einem von uns nicht verschuldeten Autounfall auch mit Hinweis auf irgendwelche §§ mit einem Bruchteil dessen abfinden, was sie nach unserer Beschwerde bei obiger Behörde zu zahlen verpflichtet wurde.
Eine Eingabe an die Versicherungsaufsicht kostet den Versicherungsnehmer nichts und bringt die erforderliche Klärung oder bewirkt halt das schon angesprochene "Wunder".
Gruß, Jade |
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castortroy noch neu hier
Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 23.08.05, 11:46 Titel: Danke! |
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Ich möchte mich für die schnellen und auch informativen Antworten bedanken!
Mal sehen was sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ergibt.
Gruß
castortroy |
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castortroy noch neu hier
Anmeldungsdatum: 23.08.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 23.08.05, 12:02 Titel: Mal schauen... |
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So, nach telefonischer Rücksprache werden jetzt alle Schriftstücke an die Bafin, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhalts, gesendet.
Ich danke JADE vielmals für diese Information. Da hat man mal einen Ansprechpartner der einem in Versicherungsfragen- und Problemen kompetent weiterhelfen kann.
Gruß
castortroy |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 23.08.05, 12:02 Titel: |
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Zu dem Sachverhalt gibt es tatsächlich ein BGH-Urteil:
AZ VIII ZR 28/04 _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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merdesign FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 70
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Verfasst am: 23.08.05, 12:06 Titel: |
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"Normalerweise" sind bei derartigen Arbeiten (und gerade im Bad) Messgeräte unerlässlich, um festzustellen, ob Wasserrohre resp. Stromkabel in dem Bereich verlaufen, in dem man bohren will. Ich halte das Ganze für grob fahrlässig, denn wer im Bad bohrt, muss auch damit rechnen, dass man auf Leitungen trifft. Bei Bohrwiderstand sollte man dann schon mal kurz innehalten und sich fragen, ob da nicht irgendwas Wichtiges im Weg sein könnte.
Plastik- oder Metallrohre riechen übrigens, wenn man sie beim Anbohren leicht anschmort  |
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Tehlak FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.12.2004 Beiträge: 457
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Verfasst am: 23.08.05, 12:24 Titel: |
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Danke für AZ. Das macht die ganze Sache natürlich durchaus logisch.
Für den Rest - unter Link findet ihr nen Auszug von dem Urteil.
cucu[/url] |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 24.08.05, 08:15 Titel: Re: Abwasserrohr angebohrt!?!? |
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A.E. hat folgendes geschrieben:: | Mir sind Zweifel gekommen, ob hier überhaupt ein Schaden im Sinne der Gebäude-Leitungswasserversicherung eingetreten ist.
Die Gebäude-Leitungswasserversicherung übernimmt Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenem Wasser, am Gebäude entstanden sind.
Hier scheint jedoch kein Schaden am Gebäude entstanden zu sein. |
Die Gebäude-Leitungswasser-Versicherung tritt für zwei Arten von Schäden ein: erstens den Durchnässungsschaden: durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser wird das Gebäude beschädigt.
zweitens sind die Rohrleitungen selbst gegen Bruchschäden versichert. Bruchschaden kann auch vorliegen, ohne dass Wasser austritt. Löcher in den Leitungsrohren zählen zu den Bruchschäden.
A.E. hat folgendes geschrieben:: |
Hätte man z.B. ein Kabel angebohrt und dabei wäre ein Funke entstanden würde den Schaden bestimmt nicht die Gebäude-Feuerversicherung übernehmen.
Æ |
Wenn nur die Funken fliegen. liegt kein "Brand" im Sinn de Feuerversicherungsbedingungen vor. Wenn allerdings durch das Anbohren der Elektroleitung ein Brand entsteht, ist das selbstverständlich von der Feuerversicherung gedeckt. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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