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Das Mietshaus wurde vor 14 Jahren erbaut.
Der Mieter will nach drei Jahren aus der Wohnung ausziehen.
Die Armaturen im Badezimmer und in der Küche sind jetzt langsam an einigen Stellen rostig geworden.
Muß der Mieter bei Auszug neue kaufen, oder für den Schaden, der durch den Einbau seitens des Vermieters entsteht aufkommen???
Eigentlich sind es doch normale Verschleißerscheinungen, man verwohnt eine Wohnung in drei Jahren doch nicht, oder?
Abnutzungs- und Abwohnerscheinungen an der Mietsache sind mit der Mietzahlung abgegolten. Für durch den Mieter herbeigeführte Schäden hat der VM Anrecht auf Schadenersatz. (durch Aufprall von Gegenständen beschädigte Keramik im Badbereich oder Bodenfliesen etc.) _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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