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Verfasst am: 23.08.05, 13:14 Titel: Wer kann uns helfen ?
Hallo,
ich versuche mal den Fall zu beschreiben im Mai 2002 wurde meine Frau in einer Diskothek von einem Türvorsteher verletzt ( Schnittwunden, Würgemale 2 Rippen raus ) schon heftig ist alles eine Lange Geschichte , wir sind dann vor Gericht gegangen, haben aber vorher unseren RA gefragt ob wir von unser Rechtschutzversicherung auch Deckung bekommen er sagte alles kein Problem das geht in Ordnung, ok dachten wir uns dann gehen wir dagegen an. Wir hatten dann auch 2 Verhandlungen bis es dann zum Urteil gekommen ist meine Frau sollte Schmerzensgeld bekommen, hmm war eigentlich nicht unser Ziel weil so eine Person sollte hinter Gittern ( sorry) . 3 Wochen später bekommen wir Post von unserem RA mit einer RG in Höhe von 2000 Euro ,wir suchten sofort Kontakt er sagte uns dann das er vergessen hätte
Deckung einzuholen als wir Ihm dann sagten das dieses nicht unsere Schuld ist und er diese noch mal Anfragen sollte was er auch tat bekamen er von unser Versicherung ein Absage , aufgrund ( Nebenkläger ect. Leider kenne ich mich da nicht aus) Dann bekamen wir wieder ein Aufforderung die 2000 Euro zu bezahlen , wir suchten noch mal das Gespräch mit unserem Anwalt und sagten Ihm das wir das Geld nicht bezahlen werden und das er uns in allen Gesprächen gesagt hat das für uns keine Kosten entstehen und wenn das er uns ein Info geben würde. Wir suchten uns dann eine neuen RA und schilderten unser Problem dieser setzte dann ein Schreiben auf das wir nicht bezahlen würden (das war ca im August 2003 )
Dann haben wir auch nichts mehr gehört bis auf letzte Woche da bekamen wir einen Mahnbescheid über 2000 Euro + Zinsen und Gebühren ca 2400 Euro. . Meine Frage ist was können wir jetzt machen wie müssen wir reagieren, es lässt uns leider keine Ruhe unsere Rechtsanwältin ist leider noch im Urlaub.Ich hoffe ich konnte das Problem einigermaßen verständlich erklären .Haben wir überhaupt eine Chance?
Verfasst am: 23.08.05, 13:21 Titel: Re: Wer kann uns helfen ?
1.
solid75 hat folgendes geschrieben::
Haben wir überhaupt eine Chance?
Das lässt sich nicht seriös auf Basis des Geschilderten beurteilen.
2. Individuelle Rechtsberatung ist nun einmal verboten.
jaeckel hat folgendes geschrieben::
]Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so: Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?
sondern so: Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
_________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Kein vernünftiger Rechtsanwalt wird zusagen, daß die RSV die Kosten übernimmt, da er das gar nicht kann. Er wird höchstens eine unverbindliche Einschätzung geben und auf die Entscheidung der Versicherung verweisen.
Es kann natürlich leicht vorkommen, daß der Anwalt sagt ich denke schon, daß Ihre Versicherung das übernimmt, und dann müßten Sie nichts selbst zahlen" und der Mandant versteht Ihre Versicherung übernimmt das, Sie müssen nichts selbst zahlen" - einfach weil der Mandant das so hören will.
Was Sie im konkreten Fall unternehmen können, erfahren Sie nicht im Internet, sondern bei Ihrer(neuen) Anwältin. Achten Sie auf die Terminmitteilung im Mahnbescheid. Falls die Anwältin nicht rechtzeitig erreichbar ist, wenden Sie sich an eine andere oder an die Rechtsantragsstelle im Amtsgericht.
Es kommt darauf an (aus Sv-Schilderung nicht erkennbar), ob N U R für den Fall des Kostenschutzes durch den RS-Versicherer das Mandat erteilt wurde oder "egal, was aus Deckungsantrag wird". Wenn letzteres greift, blechen!
ob N U R für den Fall des Kostenschutzes durch den RS-Versicherer das Mandat erteilt wurde !
eine solche mandatserteilung ist nicht möglich, weil sie gegen die gesetzlichen gebührenvorschriften verstösst. beratungsgebühren und gebühren für die einholung der deckungszusage müssen auf jeden fall bezahlt werden.
Bei meiner RechtschutzV ist das so, ich frage bei V an, dann bekomme ich eine kostenlose Beratung bei einem Fachanwalt. Wenn ich mich entschieden habe, fragt der Anwalt an, ob die Versicherung Rechtsschutz gibt und dann geht es weiter. Sie haben auf jeden Fall die Möglichkeit, direkt bei Ihrer Versicherung anzufragen und Sie bekommen bestimmt auch Antwort.
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