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die Mietkosten für die Wärmezähler betragen einheitlich 41 EUR pro Mietpartei bei der Ablesefirma. Der Vermieter legt diese Kosten aber verbrauchsabhängig um. Geht das?
Heizkosten sind nach § 7 Abs. 1 Heizkostenverordnung zu 30-50% als Grundkosten verbrauchsunabhängig, der Rest verbrauchsabhängig umzulegen. Die Kosten der Zähleranmietung gehören gem. § 7 Abs. 2 Heizkostenverordnung zu den Heizkosten und sollten damit in die Gesamtsumme vor Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten eingehen.
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