Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frage bezgl. Haustiere
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frage bezgl. Haustiere
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
conny1012
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 210
Wohnort: wesel

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 07:01    Titel: Frage bezgl. Haustiere Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mir Haustiere im Nachhinein angeschafft und mir schriftlich bestätigen lassen, das ich diese auch halten darf!!!

Kleiner Hund Malteser und einen kleinen Kater (Noch)! Ich wohne sehr ländlich, im Erdgeschoss und würde gerne meinen Kater raus lassen!!!

Der Hausmeister meinte jetzt, ich dürfte das nicht, weil der Kater den Rasen beschädigen könnte!!! Dazu muss ich sagen, das es sich hier um eine Spielwiese handelt!!! Der Sandkasten der drauf steht, wurde seit 8 Jahren nicht mehr erneuert und ansonsten rennen hier zig Katzen und Kater aus der Gegend rum!!!

Darf mir das verboten werden???

Ich lass meinen Kater jetzt nur noch Nachts raus, dann kriegt es keiner mit und lass ihn morgens wieder rein!!!

Aber wenn es so heiss ist, ist es schwierig mit den Kids, die lassen ständig die Türe auf!!!!!

Wer weiß Rat

Danke für die Antworten Smilie
_________________
Netten Gruss Conny & Co
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name MSN Messenger
Mike Gimmerthal
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 1208
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 10:44    Titel: Re: Frage bezgl. Haustiere Antworten mit Zitat

conny1012 hat folgendes geschrieben::
Der Hausmeister meinte jetzt, ich dürfte das nicht, weil der Kater den Rasen beschädigen könnte!!! Dazu muss ich sagen, das es sich hier um eine Spielwiese handelt!!! Der Sandkasten der drauf steht, wurde seit 8 Jahren nicht mehr erneuert und ansonsten rennen hier zig Katzen und Kater aus der Gegend rum!!!

Darf mir das verboten werden???


Imho kann einem Mieter, dem das Halten von Haustieren genehmigt wurde, eine artgerechte Haltung nicht verwehrt werden.
Vom Hausmeister eh nicht, es sei denn er hat eine schriftliche Vertretungsberechtigung des anderen Vertragspartners (WoBauG oder Vermieter).

Das Argument der "Rasenbeschädigung" wäre bei einer Katze eh nicht haltbar und von der Gegenseite nicht beweisbar. Im Zweifel schriftlich Schadensersatz anbieten, wenn der Hausmeister die ursächliche Beschädigung des Rasens durch die Katze nachweisen und den Schaden beziffern kann Winken

Das klingt mir eher danach als wüder der Hausmeister entweder Deine Katze oder Dich nicht leiden können ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Beschädigung des Rasens durch eine Katze. Lachhaft. Oder gräbt die Katze den Rasen um ? Katze raus und fertig.

Ich würde vom Hausmeister verlangen, daß er dafür Sorge zu tragen hat, daß über das Grundstück fliegende Tauben nicht auf das selbige sch.... !
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
conny1012
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 210
Wohnort: wesel

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die Antworten!

Wie sieht es denn aus, wenn der Vermieter sich jetzt deswegen noch querstellt????

Wir wohnen auf dem Land und hier sträunen zig Katzen rum! Auch in meinem Garten!!! Find das echt langsam lächerlich!!!
_________________
Netten Gruss Conny & Co
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name MSN Messenger
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Vermieter denn eine andere Meinung als der Hausmeister ?

Die Hundehaltung bedarf grundsätzlich der Zustimmung durch den Vermieter. Ob sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann, weiß ich jedoch nicht.

Die Katzen fallen meistens unter die Kleintierhaltung die vom Vermieter erstmal nicht grundsätzlich verboten werden kann, sondern nur wenn auch diese Tiere Schäden anrichten bzw. zu Belästigungen der anderen Mieter führen.

Ich würde mit dem Vermieter ein offenes Gespräch führen und um Verständnis bitten.

Solange aber keine Beeinträchtigungen durch die Katze nachgewiesen werden können, sehe ich für den Hausmeister keine Chancen, hier die Katzenhaltung zu untersagen.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Katzen sind keine Kleintiere, ausser in Freiburg wo das mal ein Richter entschieden hat.

Die Zustimmung zur Haltung kann vom VM widerrufen werden, allerdings nur mit entsprechender Begründung. Wie z.B. der Hund stört nachweislich den Hausfrieden in dem er immer bellt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Und die Katze verschei... die Spielwiese für die Kinder. Aber so ist bei uns. Die Viecher haben mehr Rechte als die Kinder.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 11.09.05, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

HIer mal so ein paar Urteile, die sich speziell auf Katzenhaltung beziehen:


Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt (OLG Hamm 4 ReMiet 5/80 und 6/80, WM 81, 53).

Zumindest solange Katzenhaltung im mietvertrag nicht ausdrücklich verboten ist, darf der Mieter eine Katze halten (LG Braunschweig 6 S 458/99 (107)).

Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt (LG Mönchengladbach 2 S 191/88 NJWRR 89, 145; AG Sinzig 7 C 334/89 NJWRR 90, 652; AG Schöneberg 6 C 550/89 MM 90, 192; AG Mannheim 11 C 269/7Cool.

Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten (LG Berlin 64 S 234/85, WM 87, 213).

Selbst wenn Katzen keine Kleintiere sind, darf der Mieter eine Katze halten, wenn dies aus gesundheitlich-psychischen Gründen notwendig ist (AG Bonn 8 C 731/93 WM 94, 823).

Ein Urteil vom Amtsgericht Lüneburg (wo ich wohne) und der übergeordneten Instanz sorgte für ziemlich viel Furore. Dort wurde die Abschaffung einer dritte Katze gefordert, weil die Katzen über fremde Grundstücke laufen und dort auch mal hin puschern. Nur war das nicht in der Stadt, sondern auf dem Lande, wo freilaufende Katzen eigentlich üblicher sein sollten.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 12.09.05, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

@amigo, normale Katzen scheissen nicht einfach mal so auf eine Wiese - das machen eher Hunde. Eine Katze vergräbt ihr Geschäft in der Regel, deswegen sind Sandkisten auf Spielplätzen immer besonders appettitlich. Ich würde die Mieze einfach rauslassen und sagen "Die andere wars", wenn der Hausmeister was will.
Gruß M.
Nach oben
conny1012
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 210
Wohnort: wesel

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

also der Vermieter hat mir die Haltung ja gewährt!

Er verbietet grundsätzlich nur das sie rausdarf!

Das Problem was ich sehe ist das.... das hier zig Katzen rumrennen. Ich wohne auf dem Land und nur mein Kater soll im haus bleiben, das find ich total lächerlich!

Eine Katze verbuddelt ihr Geschäft und kackt nicht auf die Wiese! Katzen brauchen ruhe um das Geschäft zu machen! Hunden ist es eigentlich fast egal wo sie hinmachen können!

Da mein Hund nicht bellt..... und das kann ich mit sicherheit sagen, kann es niemanden hier stören! Ausserdem wohnen in den anderen Häusern des Vermieters auch Hunde von daher darf er mir den Hund ja nicht verbieten, das weiß ich ja!

Ich will nur wissen ob es Grundsätzlich so ist, das die Katze nicht raus darf! Ob man sich gegen sowas wehren kann.
_________________
Netten Gruss Conny & Co
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name MSN Messenger
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Den Hund kann er schon verbieten, wenn dieser halt den Hausfrieden stört. Dies wäre zm Beispiel der Fall wenn er ständig bellt. Dabei ist es dann egal ob es in anderen Häusern des VM einen oder 10.000 Hunde gibt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bluestar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 49
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn alls stricke reissen, würde ich versuchen die Katze an ein Laufgeschirr und die Leine zu gewöhnen.

Hier in Köln gehen viele Leute mit ihren Katzen "Gassi"
So hätte der Kater in Notfall Freigang.

Der Vermieter stellt sich aber auch an.

Da ich immo auch eine neue Wohnung suche, werde ich meinem neuen Vermieter einfach vorher Papiere zur Katzenhaltung Unterschreiben lassen..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
conny1012
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 210
Wohnort: wesel

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Den Hund kann er schon verbieten, wenn dieser halt den Hausfrieden stört. Dies wäre zm Beispiel der Fall wenn er ständig bellt. Dabei ist es dann egal ob es in anderen Häusern des VM einen oder 10.000 Hunde gibt.


Den hat er mir doch erlaubt, genauso wie die Katze"!!!!!! Hab ich auch schriftlich!

Und ausserdem bellen die anderen Hunde .... und keiner beschwert sich!!! Von daher wird sich wohl keiner gegen einen Kleinhund stellen!

Es geht ja auch hier nicht um den Hund sondern immernoch um den Kater!!! *anmerk*
_________________
Netten Gruss Conny & Co
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name MSN Messenger
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

conny1012 hat folgendes geschrieben::
Den hat er mir doch erlaubt, genauso wie die Katze"!!!!!! Hab ich auch schriftlich!


Ja das hat er, aber ich wollte nur sagen das diese Erlaubnis nicht unwiderrufbar ist. Wenn bestimmte Dinge vorliegen, wie zum Beispiel beschrieben, dann kann eine Erlaubnis auch widerrufen werden. Auch wenn diese schriftlich vorliegt.

Verbieten kann der VM es wohl nicht das die Katze draussen rumläuft, dies kann er ja auch bei einen Hund nicht. Allerdings kann es vielleicht sein das er verlangen kann das diese nicht den Rasen betritt. Von einen Hund kann das ja auch verlangt werden. Allerdings wie das dann praktisch durchsetzbar wäre ist mir etwas schleierhaft.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tani0815
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 348
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt sehr wohl Katzen die auf den Rasen sch...... - meist handelt es sich um nicht sterilisierte oder nicht kastrierte Kater die absichtlich sogar auf Hügelchen machen um "ihr Revier" zu markieren. Aber: Das ist wirklich sehr selten!!!!
Ich würd gar nicht weiter diskutieren. Sollte die Katze draußen gesehen werden kann man sagen die ist abgehauen - kann ja mal passieren! Oder einfach mal die Kinder auf den Rasen machen lassen - nachher wird denen auch "Hausarrest" erteilt Winken

Übrigens nerven mich die blöden Köter die auf meinen Bürgersteig scheissen viel mehr als die Katze die auf meinen Rasen macht!!!!! Auf meinem Rasen geh ich drumherum oder spül es mit Wasser weg, aber auf dem Bürgersteig muss ich es entfernen...... bäh!
Sehr böse
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.