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Verfahrensgebühren 2x zahlen?

 
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invasion
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 09:20    Titel: Verfahrensgebühren 2x zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen!

Ist es richtig, dass wenn man in einem laufenden Scheidungsverfahren den Anwalt wechselt, die Verfahrengebühren etc. an jeden Anwalt zu zahlen hat, bzw. Beide diese Kosten in Rechnung stellen dürfen? Auch wenn der 1. Anwalt die Scheidung lediglich eingereicht hat und der 2. nun die ganze Arbeit macht?

Vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten!

Gruß
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DIDDIRO
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Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 207
Wohnort: ja

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 17:26    Titel: ich glaube ja, Antworten mit Zitat

hatte vor einigen Jahren in einer Verkehrssache einem Anwalt wegen Untätigkeit das Mandat entzogen und meine RSV ist nur für einen Anwalt aufgekommen, den zweiten musste ich selbst bezahlen.

Wird mich interessieren wie das bei Ihnen dann ausgeht.
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 06:35    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

JA, es müssen beide bezahlt werden. Ein großer Schwachpunkt im jetzigen System das GottseiDank überarbeitet wird.

Gruß

Bernd
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Was wird daran überarbeitet?
Wenn sich ein neuer RA in die Unterlagen einarbeiten muß, wird er dafür dieselbe Gebühr verlangen können wie der erste RA - oder wie sollte es anders funktionieren?
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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DIDDIRO
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Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 207
Wohnort: ja

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 11:40    Titel: @Schaffrath Antworten mit Zitat

ja schon, nur sollte relevant sein, weshalb man überhaupt einen anderen RA nimmt Ausrufezeichen Ausrufezeichen

Wenn auch diese Berufsgruppe nach Leistung bezahlt würde, müsste sich mancher nochmals hinter die Lehrbücher klemmen. Traurig

RA-Gebührenordnung ist wirklich nicht das gelbe vom Ei Weinen
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:12    Titel: Re: @Schaffrath Antworten mit Zitat

DIDDIRO hat folgendes geschrieben::
ja schon, nur sollte relevant sein, weshalb man überhaupt einen anderen RA nimmt Ausrufezeichen Ausrufezeichen

Wenn auch diese Berufsgruppe nach Leistung bezahlt würde, müsste sich mancher nochmals hinter die Lehrbücher klemmen. Traurig

RA-Gebührenordnung ist wirklich nicht das gelbe vom Ei Weinen


Wenn ich mir den Inhalt Ihrer sonstigen Posts ansehe, habe ich tiefe Zweifel, ob Sie auch nur ansatzweise eine vage Vorstellung haben, was im RVG - eine "Gebührenordnung" gibts schon geraume Zeit nicht mehr - drin steht.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:50    Titel: Re: @Schaffrath Antworten mit Zitat

DIDDIRO hat folgendes geschrieben::
Wenn auch diese Berufsgruppe nach Leistung bezahlt würde, müsste sich mancher nochmals hinter die Lehrbücher klemmen. Traurig


Die Diskussion hatten wir auch schon x-fach. Denken Sie doch einfach noch mal darüber nach, wie sich "Leistung" hier objektiv bewerten lassen soll und betrachten Sie die Analogie mit dem Arzt.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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DIDDIRO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 207
Wohnort: ja

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 21:13    Titel: @questionable content @Michael A. Schaffrath Antworten mit Zitat

tut mir leid, wenn ich als Laie nicht auf dem neuesten Stand bin. Verlegen

Aber ob nun RVG oder Gebührenordnung, das interessiert doch niemanden - doch ob nun in Overall, in schwarz oder in weiss, eine Pfeife erkennt man auch so. Mit den Augen rollen

Leider meistens erst hinterher. Cool
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m.f.G. diddiro
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