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Verfasst am: 24.08.05, 09:21 Titel: Darf eine Klinik sich Schlossklinik nennen?
Hallo!
Meine Frage wäre, ob sich eine Klinik unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten "Schlossklinik XY" nennen darf, wenn das Gebäude nie ein Schloss war.
Das Gebäude hat schlossähnliche Züge und sieht recht prächtig aus, daher die Überlegung der Umbenennung in Schlossklinik XY. Momentan heißt die Klinik einfach Klinik XY.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.08.05, 14:30 Titel:
Ich persönlich sehe da keine Probleme.
Ich wüßte auch nicht, seit wann eine "Waldschenke" in einem Wald stehen (oder gestanden haben) muß oder ein Marsriegel vom Mars kommen sollte.
Und jede schmutzige Imbißbude darf sich "Wurstpalast" oder "Schloß Döner" nennen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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