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In NL geblitzt: Verjährt?

 
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Matroid
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 10:11    Titel: In NL geblitzt: Verjährt? Antworten mit Zitat

Folgendes: Mein Vater wurde 2002 mit seinem Wagen in den Niederlanden geblitzt. Er hielt es nicht für nötig die Sache zu begleichen (man war wohl auch relativ kleinlich, aber ist ja auch egal, ich fands auch nicht unbedingt richtig). Nach ein paar Monaten kam dann noch eine Aufforderung, und dann ein Brief das er jetzt auf irgendeiner "schwarzen Liste" stünde.
Soweit so gut, jetzt möchte ich mit eben dem geblitzten Wagen (dessen Halter mein Vater ist) auch in die Niederlande fahren. Was hat mich da als unbeteiligter bei einer eventuellen Kontrolle zu erwarten? Oder ist das ganze eventuell schon verjährt?

Danke
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RANL
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Enschede (NL)

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 13:50    Titel: Pfaendung ist moeglich! Antworten mit Zitat

Normalerweise bekommt man eine Vorladung wenn man in Holland ein Bussgeld nicht zahlt. Der Richter kan einem dann verurteilen. Wenn man diese Summe auch nicht zahlt, kann der Polizei in Holland das Auto von Ihrem Vater pfaenden.
Wenn Ihr Vater keine Vorladung bekommen hat, verjährt die Sache normalerweise nach 2 Jahren.
_________________
Rechtsanwalt in Holland
und Inkasso in den Niederlanden.
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