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Hilfe bekomme wieder keine Miete
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boerboel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 14:37    Titel: Hilfe bekomme wieder keine Miete Antworten mit Zitat

Hallo erstmal!
ich hoffe uns kann hier irgend jemand helfen. Es ist mitlerweile der 7. versuch unsere wohnung zu vermieten.
Am 01.Juni. 2005 zog bei uns der Herr K. ein(vorher ein guter bekannter). es lief soweit alles gut er hat die wohnung von sich aus saniert, da der vorherige Mieter sie in einem schlechten zustand verlassen hatte. Material habne wir gestellt und als gegenleistung begann der mietvertrag erst am 01. juni, gewohnt hat er aber schon seit März in der Wohnung.
Seit dem 01.Juni 2005 hat er noch nicht einmal Miete gezahlt, obwohl er die unterstützung vom Amt erhält. Leider hatte er sich auch unseren Mietvertrag ausgeliehen, da er angeblich das original für das Amt braucht. Seit dem haben wir nix mehr von ihm gehört. Er macht nicht auf wenn wir klingeln, geht nicht ans Telefon und zu guter letzt hat er auch noch das Schloss gewechselt.
Auf mehrer Mahnung hat er nicht reagiert und die Mietrückstände belaufen sich mittlerweile auf gut 1000 euro(ohne kaution mit einzurechnen, die auch noch nicht gezahlt wurde). bei den vohrigen Mietern war es nicht anders und dem geld rennen wir jetzt noch hinter her.
Wir wissen nicht was wir machen sollen und wie wir unseren Mieter(der ja eigentlich keiner ist, den zahlen tut er ja nicht) wieder los bekommen.
Wieviele Mahnung müssen wir schreiben das wir ihn Kündigen können?was gibt es dabei zu beachten?Und was kommt nach der Kündigung wenn er nicht gehen will???
Bitte helft uns!!!!!
M.f.G i & a
P.S.: bei den anderen hat wenigstens ne mahnung geholfen und die sind dann von allein gegangen aber hier....
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke Sie benötigen unbedingt einen Anwalt.
Es wird möglicherweise auf eine Räumungsklage hinauslaufen.
Wenn alles einigermaßen schnell geht, sollte der Mieter per Räumungsbeschluß in ca. 6 Monaten draußen sein. Dazu laufen Sie sicherlich wieder Ihrem Geld hinterher.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt auch mal für solche Fälle vermieterfreundlichere Gesetze zu schaffen.
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biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Könnten Sie vielleicht mal das Wasser und später evtl. die Heizung abstellen? Der wird sich schon bewegen, wenn kein Wasser mehr da ist und wenn er frieren muss. Sie sind nicht verpflichtet, das Wasser für diese Leute zu bezahlen. Ich würde das glatt machen.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der Tip ist ja noch besser als die ständige Lobhudelei auf den Mieterbund! Geschockt
Auffallend intelligenzfrei Mit den Augen rollen
Der Vermieter darf Wasser und Heizung nicht abstellen!!!

Wenn Sie das glatt machen würden, dann viel Spass! Aber Sie müssen dann auch die Konsequenzen tragen, von denen Sie offensichtlich keinerlei Ahnung haben!!!
Sparen Sie sich die guten Tips dieser Art fürs Kaffeekränzchen!!!

@boerboel:
Hier bekommen Sie Infos von anderen Vermietern, die diese Erfahrung schon gemacht haben:
http://www.steuern-online.de/foren/vermieternetz/index.html
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Der Tip ist ja noch besser als die ständige Lobhudelei auf den Mieterbund! Geschockt
Der Vermieter darf Wasser und Heizung nicht abstellen!!!


Ich möchte ja nicht behaupten, dass es keine Mieter gibt, die sich durch rechtswidriges aber strafloses Verhalten zur Vertragstreue bewegen lassen. Aber da muss man als Vermieter schon hart im Nehmen und auch bereit sein, mit den ggf. entstehenden Folgen zu leben. Übersetzt: Dat kann teuer werden.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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honsi2004
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Den einzigen (?) Orginalmietvertrag aus der Hand zu geben ist ja schon fahrlässig. Eigentlich haben doch der Mieter und der Vermieter jeweils ein Orginal.

Das Amt schnellstmöglich aufsuchen und die bitten die Miete direkt an Sie zu überweisen, da der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
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boerboel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

bevor wir den Mietvertrag aus den händen gaben waren wir ja auch noch gut befreundet.sein original hat er nicht gefunden, hat er zumindestens gesagt. beim amt liegt der Mietvertrag aber vor. Das mit den zu uns überweisen hab ich auch schon versucht aber die prüfen noch! und das kann dauern!selbst wenn die dann die miete zu uns überweisen sollten, hat er noch rückstände und wir keine möglichkeit ihn los zu werden
m.f.g. i+a
P.s.: das mit dem wasser/heizumg abstellen würde so oder so nicht gehen weil wir da im geschäft und die anderen mieter da das auch nicht mehr hätten.
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flo2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können vmtl. fristlos kündigen. Vgl. hierzu auch §569 BGB.

Aus meiner Sicht gibt es ansonsten 2 Alternativen:
1. Sie gehen zum Anwalt (z.B. wg. Räumungsklage). Das kostet viel Geld.
2. Sie lassen es bleiben und hoffen auf Besserung. Das kostet vielleicht mehr Geld, vielleicht weniger.
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An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

strom abdrehen - eine sicherung kann immer rausfliegen und am wochenende hat kein baumarkt auf Winken
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kennt Juriquette breits auswendig Winken

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boerboel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

neues problem. habe grad festgestellt das Herr K. den briefkasten nicht mehr leer macht. was nun??? wie soll ich ihm dann die kündigung geben??
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach schreiben, von einem Zeugen lesen, eintüten und einwerfen lassen. Zeuge soll sich Datum und Uhrzeit aufschreiben und am besten einen Ausdruck des Schreibens aufbewahren, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass es genau den gleichen Inhalt hat wie das Original.

Spätestens am nächsten Werktag gilt das Schreiben als zugegangen, da muss der Mieter es gewiss nicht lesen.

Essenz: Sie haben ein Problem, beraten Sie sich mit einem Experten für Mietrecht. Egal wie - wenn Sie den Mieter nicht überraschend zur Einsicht bewegen kostet es nun Geld ihn loszuwerden . Und üblicherweise leider nicht wenig.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Persönlich mit einem Zeugen der den Inhalt des Kündigungsschreibens kennt.
Oder:
Seit 1997 gibt es ein neues preiswertes Einschreiben, das Einwurfeinschreiben. Der Postbote wirft die Sendung, also nicht nur den Benachrichtigungsschein in den Briefkasten oder das Postfach des Adressaten und bestätigt diesen Einwurf auf einem Auslieferungsbeleg, der bei der Post AG dokumentiert wird. Das Einwurf-Einschreiben gelangt mit Einwurf in den Machtbereich des Empfängers. Der Zugang liegt vor, weil nach der Verkehrsanschauung anzunehmen ist, das er seinen Briefkasten täglich leert. Der Auslieferungsbeleg hat aber nur begrenzte Beweiskraft. Mit ihm wird im Sinne des § 418 ZPO durch öffentliche Urkunden lediglich bewiesen, das die Sendung im Hausbriefkasten bzw. Postfach eingeworfen wurde. Dies reicht aber für die Annahme des Zugangs in der Regel aus.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

boerboel hat folgendes geschrieben::
neues problem. habe grad festgestellt das Herr K. den briefkasten nicht mehr leer macht. was nun??? wie soll ich ihm dann die kündigung geben??


Ist hier nicht Gefahr im Verzug? Herr K. kommt seinen Verpflichtungen nicht nach und macht nun auch den Briefkasten nicht mehr leer.....sicher, dass Herr K. noch lebt???
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Grüße
Susanne


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det11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Klarer Fall, der Mieter ist wohl hilflos in der Wohnung zusammengebrochen und ihm muss geholfen werden.
Nur unterZeugen !!!!!

Gruss det11
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Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

na klar, man dringt in die Wohnung ein und stellt fest, dass der Mieter putzmunter ist und hat anschließend eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch am Hals. Lohnt sich das wirklich?

Gruß, Jade
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