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Abmahnung trotz Einzugsermächtigung

 
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Eddie_Dean
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:12    Titel: Abmahnung trotz Einzugsermächtigung Antworten mit Zitat

Ich habe heute einen seltsamen Brief meines Vermieters (größerer Immobilienverein) erhalten.
Darin wurde mir vorgeworfen, einer Nebenkostennachzahlungsvorderung vom September 2004 nicht nachgekommen zu sein. Das hat mich doch sehr gewundert.
Die Forderung habe ich auch bekommen, aber damals stand explizit im Schreiben, dass der Betrag in den nächsten Tagen von meinem Konto abgebucht wird. Also habe ich mich nicht weiter darum gekümmert und auch nicht darauf geachtet, ob die Abbuchung wirklich getätig wurde.

Heute dann dieser Brief mit Anwaltsdrohung und vollem Programm. Daraufhin habe ich natürlich auf dem Konto nachgeschaut und es wurde tatsächlich nicht abgebucht. Aber das ist doch in diesem Fall nicht mein Fehler, oder?

Die sollen natürlich ihr Geld kriegen, aber ich fühle mich ein bißchen veralbert.
Weil ich mich darüber so aufgeregt habe, wäre jetzt meine Frage, ob diese Forderung so überhaupt Bestand hat. Ist jetzt schließlich fast ein Jahr her.

Grüße,
Eddie
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Brief noch vorhanden ist, würde ich eine Kopie machen, denen zusenden und auf eine Entschulidigung pochen.
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honsi2004
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Bestand hat die Forderung noch, also zahlen musst Du schon. Entweder du überweist das Geld oder die sollen halt abbuchen, wie du möchtest.
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Eddie_Dean
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Danke ihr beiden, so habe ich mir das schon gedacht. Bezahlt habe ich schon, aber ich werde auch noch darauf hinweisen, dass der Fehler nicht bei mir lag.
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