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Trennung - WIE muss der Mietvertrag geändert werden?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:39    Titel: Trennung - WIE muss der Mietvertrag geändert werden? Antworten mit Zitat

Hallo!

Nach Trennung der Lebenspartner A und B will A ausziehen. Beide stehen im Mietvertrag, das soll natürlich geändert werden (beide sind sich einig).

Die 1. Frage ist:
Wie muss die Änderung formell aussehen?

a) Reicht es, wenn aus beiden Mietverträgen (von VM und Mietern) der Name von A rausgestrichen wird?

b) Oder muss ein neues Blatt angehängt werden mit dem ungefähren Wortlaut "A wird ab dem DATUM aus dem gemeinsamen Mietvertrag des Objektes SOWIESO entlassen, Alleinmieter verbleibt ab diesem Tag B"? (oder gibt es da wichtige Formulierungen, die nicht fehlen dürfen?)

c) Oder muss gar ein komplett neuer Mietvertrag gemacht werden?
Könnte in diesem Fall der VM die Miete erhöhen oder sonstige Änderungen vornehmen (Mietsache ist unverändert), oder ist das nicht erlaubt?

2. B darf ja von VM nicht zum Mit-Auszug gezwungen werden, sondern kann auch bleiben (zumindest innerhalb der vereinbarten Kündigungsfristen), richtig?
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mietvertrag muss von beiden gekündigt werden.
Ein neuer Mietvertrag mit einer Partei kann abgeschlossen werden, falls der Vermieter einverstanden ist.
Wäre aber ein Nachteil des VM, da beide gesamtschuldnerisch haften. Würde Partei A nicht zahlen, könnte er sich alle Aussenstände bei Partei B holen, auch wenn die nicht dort wohnt.
Bei einem neuen MV kann der VM durchaus auch die Konditionen ändern. Regelt sich alles aus Angebot und Nachfrage und Verhandlungsgeschick, je nachdem, wie bei Euch der Wohnungsmarkt aussieht.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Voraussetzung für eine "Änderung" des Mietvertrages, d.h. Herausnahme eines der Mietvertragspartner, ist immer die Zustimmung des Vermieters.

Ist der Vermieter nicht einverstanden, bleibt entweder nur die Kündigung, die gemeinsam erfolgen muss, oder beide bleiben in der Pflicht gegenüber dem Vermieter, auch wenn einer ausgezogen ist. Diese gemeinsame Pflicht erstreckt sich dann bis zum Ende des Mietverhältnisses.

Wenn das Einvernehmen mit dem Vermieter bisher gut war, sollte es vielleicht möglich sein, die Zustimmung des Vermieters zu erhalten. Aber er muss nicht zustimmen.

Gruß, Jade
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.08.05, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das ging ja schnell mit den ersten Antworten! Dankeschön!

Gehen wir davon aus, dass der VM einverstanden ist, den Vertrag auf eine Person zu ändern, weil zwischen VM und den Mietern ein gutes Verhältnis besteht und es nie Probleme gab (und man ja nie weiß, wie der nächste Mieter denn so wäre).

Es geht halt vor allem um die formelle Seite. Auf welche Weise ändert man den Mietvertrag rechtskräftig ab (s.o.)?
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

es geht dann sowohl a, b als auch c. Bei a sollten die Streichungen vom VM signiert werden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.08.05, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Dankeschön!
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM bestätigt schriftlich das er Mieter B aus dem MV entlässt. Ausrufezeichen
Einfach und auch rechtssicher.
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