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Anwaltskosten

 
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Conny27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Alpen

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 20:42    Titel: Anwaltskosten Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Frage.
Wir haben jetzt den Anwalt gewechselt.
Mit Sicherheit kommen da Kosten auf uns zu.... die üblichen Anwaltskosten....
Wir haben zur Zeit nur ein Einkommen, da ich mit meinen kleinen im Erziehungsurlaub bin und im Nov. Nr.3 erwarte.
Ich weiß, daß uns in dem Fall auch Prozesskostenhilfe zusteht.
Wie ist das mit den Anwaltskosten? Gibt es da Möglichkeiten?

Vielen Dank!
Conny
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Conny 03.10.1978
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Zuletzt bearbeitet von Conny27 am 25.08.05, 10:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

PKH übernimmt aber keine Kosten, die bei Anwaltswechsel doppelt entstehen...
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Conny27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Alpen

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 10:28    Titel: Prozesskostenhilfe??? Antworten mit Zitat

nochmal..

PKH übernimmt aber keine Kosten, die bei Anwaltswechsel doppelt entstehen...

Wenn unser alter Anwalt Bockmist gebaut hat und wir das letzte Verfahren aufgrund seiner Schlafmützigkeit "verloren" haben. (weil er monatelang auf Mahnungsschreiben vom Gericht, bezügl. Einreichen von notw. Unterlagen zum Verfahren...,nicht reagiert hat.) und wegen nicht Erscheinens zum Gerichtstermin...
...
Unser neuer Anwalt hat diesem Kerl jetzt das Mandat entzogen.. und kümmert sich um Einspruch und Wideraufnahme des Verfahren...

------kommen in dem Fall erneut Prozess-Kosten auf uns zu???
Müssen wir diese in dem Fall trage? Es war ja definitiv die Schuld unseres Anwalts.

Conny
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 10:50    Titel: Re: Prozesskostenhilfe??? Antworten mit Zitat

> kommen in dem Fall erneut Prozess-Kosten auf uns zu???

Grundsätzlich erst mal ja.

> Müssen wir diese in dem Fall trage?

Grundsätzlich erst mal ja.

> Es war ja definitiv die Schuld unseres Anwalts.

Es wäre dann in einem eigenständigen Verfahren zu prüfen, ob durch evtl. Versäumnisse des ersten Anwalts ein Schaden entstanden ist (einfach gesagt, wenn das Verfahren auch so verloren worden wäre, gibt es auch keinen Schadensersatz).
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Conny27
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Alpen

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 19:13    Titel: Anwaltsproblem Antworten mit Zitat

. Geschockt ..
..das ist nicht gut.

Mein Mann hatte nach dem Gerichtstermin ein kurzes Gespräch mit dem Richter... wo nochmal über Gründe gesprochen wurde. Auch der Anwalt der Gegenpartei war dabei. Der Richter hatte gesagt, hätte unser Anwalt die Unterlagen eingereicht,.. wäre die Sache kein Thema gewesen und wir hätten in jedem Fall den Zuspruch bekommen.


Hillft alles nichts... Die Sache läuft seit 1997
Wir wollen endlich mal zu einem Abschluß kommen. Der neue Anwalt hat die Welt nicht mehr verstanden nach Einsicht der Unterlagen und Telefonaten. Die Verfahren hätten schon 2001 geführt werden können.. das wäre alles schon abgeschlossen.., hätte unser Anwalt ...nicht alles verpennt. Der hat praktisch gar nichts geleistet.

ach.. was rege ich mich auf. Wir hätten auch schon viel früher reagieren können.

Conny
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ob es tatsächlich im rechtlichen Sinne das Verschulden Ihres Anwaltes war und in welchem Umfang er haftet, können Sie wiederum anwaltlich prüfen lassen.

2 Punkte:

1. Das Anwaltshaftungsverfahren ist ein separates Verfahren, PKH und Beratungshilfe ist daher grds. möglich.

2. Auf die Kosten achten müssen Sie dennoch, wenn Sie unterliegen, zahlen Sie in jedem Fall die Kosten der Gegenseite.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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