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Hallo,
ich habe eine Frage.
Wir haben jetzt den Anwalt gewechselt.
Mit Sicherheit kommen da Kosten auf uns zu.... die üblichen Anwaltskosten....
Wir haben zur Zeit nur ein Einkommen, da ich mit meinen kleinen im Erziehungsurlaub bin und im Nov. Nr.3 erwarte.
Ich weiß, daß uns in dem Fall auch Prozesskostenhilfe zusteht.
Wie ist das mit den Anwaltskosten? Gibt es da Möglichkeiten?
Vielen Dank!
Conny _________________ Conny 03.10.1978
Andreas 19.04.1969
Lukas Maximilian 30.05.2002
Marie Sophie 04.08.2003
Zuletzt bearbeitet von Conny27 am 25.08.05, 10:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.08.05, 21:39 Titel:
PKH übernimmt aber keine Kosten, die bei Anwaltswechsel doppelt entstehen... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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PKH übernimmt aber keine Kosten, die bei Anwaltswechsel doppelt entstehen...
Wenn unser alter Anwalt Bockmist gebaut hat und wir das letzte Verfahren aufgrund seiner Schlafmützigkeit "verloren" haben. (weil er monatelang auf Mahnungsschreiben vom Gericht, bezügl. Einreichen von notw. Unterlagen zum Verfahren...,nicht reagiert hat.) und wegen nicht Erscheinens zum Gerichtstermin...
...
Unser neuer Anwalt hat diesem Kerl jetzt das Mandat entzogen.. und kümmert sich um Einspruch und Wideraufnahme des Verfahren...
------kommen in dem Fall erneut Prozess-Kosten auf uns zu???
Müssen wir diese in dem Fall trage? Es war ja definitiv die Schuld unseres Anwalts.
Conny _________________ Conny 03.10.1978
Andreas 19.04.1969
Lukas Maximilian 30.05.2002
Marie Sophie 04.08.2003
> kommen in dem Fall erneut Prozess-Kosten auf uns zu???
Grundsätzlich erst mal ja.
> Müssen wir diese in dem Fall trage?
Grundsätzlich erst mal ja.
> Es war ja definitiv die Schuld unseres Anwalts.
Es wäre dann in einem eigenständigen Verfahren zu prüfen, ob durch evtl. Versäumnisse des ersten Anwalts ein Schaden entstanden ist (einfach gesagt, wenn das Verfahren auch so verloren worden wäre, gibt es auch keinen Schadensersatz). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Mein Mann hatte nach dem Gerichtstermin ein kurzes Gespräch mit dem Richter... wo nochmal über Gründe gesprochen wurde. Auch der Anwalt der Gegenpartei war dabei. Der Richter hatte gesagt, hätte unser Anwalt die Unterlagen eingereicht,.. wäre die Sache kein Thema gewesen und wir hätten in jedem Fall den Zuspruch bekommen.
Hillft alles nichts... Die Sache läuft seit 1997
Wir wollen endlich mal zu einem Abschluß kommen. Der neue Anwalt hat die Welt nicht mehr verstanden nach Einsicht der Unterlagen und Telefonaten. Die Verfahren hätten schon 2001 geführt werden können.. das wäre alles schon abgeschlossen.., hätte unser Anwalt ...nicht alles verpennt. Der hat praktisch gar nichts geleistet.
ach.. was rege ich mich auf. Wir hätten auch schon viel früher reagieren können.
Conny _________________ Conny 03.10.1978
Andreas 19.04.1969
Lukas Maximilian 30.05.2002
Marie Sophie 04.08.2003
Ob es tatsächlich im rechtlichen Sinne das Verschulden Ihres Anwaltes war und in welchem Umfang er haftet, können Sie wiederum anwaltlich prüfen lassen.
2 Punkte:
1. Das Anwaltshaftungsverfahren ist ein separates Verfahren, PKH und Beratungshilfe ist daher grds. möglich.
2. Auf die Kosten achten müssen Sie dennoch, wenn Sie unterliegen, zahlen Sie in jedem Fall die Kosten der Gegenseite. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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