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Verfasst am: 25.08.05, 00:02 Titel: Verweisung auf anderen Beruf -> bisherige Lebenssituation
Hallo Zusammen,
Diesbezgl hätte ich noch eine andere auch recht allgemeine interessante Frage,
Demnächste werde zB ich auf einen anderen Beruf verwiesen (Altvertrag).
->
"bisherigen Lebenssituation"
Ich frage mich, ob diesbezgl auch anzumerken ist, daß ein Selbständiger quasi eine leitende Position hat.
So blöde sich das änhört, aber der Einzelunternehmer hat "keinen Chef / Weisungsgeber 'über' sich"
oder anders könnte man sogar sagen: er ist im Vorstand .....
(Pardon, aber das hört sich zwar als Kleinunternehmer doof an, aber zB ich habe mich seinerzeit auch deshalb selbständig gemacht WEIL ich diese """dummen""" Anweisungen "von oben" nicht mehr ausführen wollte. Jetzt mache ich in diesem Beruf mir meine "eigene dummen Anweisungen" **LACH**
Ist das somit nicht sogar ein "bedeutender" / "wichtiger" Bereich der "bisherigen Lebenssituation" ??
2)
Und zum anderen hat man ja als Selbständiger meist einen Firmenwagen ...
(ich zum Beispiel habe als Chauffeur sogar einen dementsprechend "wertigen" /
Somit müßte einem doch ansich auch ein "verweisbarer Beruf" mit der "derzeitigen Lebenssituation" eben auch mit einem dementsprechenden Firmenfahrzeug angerechnet werden ???
Und wenn ich dann wieder mcih selber als Beispiel nehme, kommt sogar die Information hinzu, daß dies mein einziger Wagen ist, weil ich mir nicht zusätzlich einen Privatwagen leiste.
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