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Mein Hauptwohnsitz befindet sich im Haus meiner Eltern. In diesem Haus verfüge ich nicht über einen abgeschlossenen Wohnbereich. Aus diesem Grund übernahm ich die Einraumwohnung meines Großvaters einige Strassen entfernt. Eine Ummeldung wurde deswegen nicht vorgenommen, um einen Bauantrag stellen zu können, im Hauptwohnsitz einen abgeschlossenen Wohnraum für mich zu schaffen. Dieser wurde abgelehnt. Nunmehr, nach 7 Jahren, musste ich aufgrund des neuen Gesetzes, das Nebenwohnungen steuerpflichtig werden, eine Ummeldung vornehmen und meinen Nebenwohnsitz als Hauptwohnung erklären. Jetzt wird mir vorgeworfen, aufgrund §10 (1) des Sächsischen Meldegesetzes und §35 (1), eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben und ich demzufolge mit einem Verfahren zu rechnen habe. Welche Folgen kann das für mich haben und wie muß ich mich verhalten?
Die Zweitwohnsitzsteuer kann vom Inhaber einer Zweitwohnung erhoben werden. Der BFH hatte schon 1997 festgestellt, das Städte und Gemeinden das Recht haben, eine besondere Aufwandsteuer von demjenigen zu erheben, der auf dem Gemeindegebiet eine Zweitwohnung für den persönlichen Lebensbedarf unterhält.
Hier könnte ein Verfahren wegen Steuerverkürzung anhängig werden?
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