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Schönheitsreperaturen.. bzw. Renovieren ab wann...

 
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jhenke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:42    Titel: Schönheitsreperaturen.. bzw. Renovieren ab wann... Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ist ein Mieter prinzipiel verpflichtet die Wände nach Auszug neu zu Streichen? Gibt es Da zeitliche vorgaben? Muss man Schönheitsreperaturen (so wie Wände streichen) auch durchführen wenn man Beispielsweise die Wohnung nur für 10 Monate gemietet hatte? Wie sieht es mit Dübellöcher (z.b.: Vorhangstangen) aus?

Vielen Dank schon mal an euere Hilfe...

mfg,

Henke
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das sollte im MV vereinbart sein!

Was steht dazu in Deinem?
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gesetz sieht vor, dass der VM die Schönheitsreparaturen selbst durchführt.

Er kann das aber durch Vereinbarung auf den Mieter überwälzen.

Im Wohnungsmietrecht sind solche AGB-Regelungen nur wirksam, wenn die üblichen Fristen von 3,5 und 7 Jahren dafür eingehalten sind.

Nach 10 Monaten muß man daher nicht renovieren.

Allerdings gibt es sog. Abgeltungsklauseln, wonach man anteilig für die Schönheitsreparaturen zahlen muß.
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