Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - reverse domain hyjacking
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

reverse domain hyjacking

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
götz
Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 08:51    Titel: reverse domain hyjacking Antworten mit Zitat

suche urteile bezüglich reverse domain hyjacking.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 19.10.04, 15:36    Titel: Re: reverse domain hyjacking Antworten mit Zitat

götz hat folgendes geschrieben::
suche urteile bezüglich reverse domain hyjacking.


was ist das bitte ?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 19.10.04, 19:39    Titel: Re: reverse domain hyjacking Antworten mit Zitat

götz hat folgendes geschrieben::
suche urteile bezüglich reverse domain hyjacking.

Welche Urteile erwartest du? Ist nichts anderes als ein Virus! Wieviel erwischte Virenprogrammierer gab es in letzter Zeit? 1? Schon verurteilt? Nein!
Nach oben
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.10.04, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Begriffsklärung zitiere ich mal:

""Reverse Domain Hijacking" ist der Fachbegriff dafür, sich einen bestehenden Internetauftritt eines anderen dadurch einzuverleiben, daß man ihn des "Domaingrabbings" beschuldigt, also die betreffende Internetadresse widerrechtlich zu nutzen, weil sie eigentlich - aufgrund eines eingetragenen Markennamens - einem selbst zustünde."
(http://www.jurawelt.com/anwaelte/internetrecht/692)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Zur Begriffsklärung zitiere ich mal:

""Reverse Domain Hijacking" ist der Fachbegriff dafür, sich einen bestehenden Internetauftritt eines anderen dadurch einzuverleiben, daß man ihn des "Domaingrabbings" beschuldigt, also die betreffende Internetadresse widerrechtlich zu nutzen, weil sie eigentlich - aufgrund eines eingetragenen Markennamens - einem selbst zustünde."
(http://www.jurawelt.com/anwaelte/internetrecht/692)



"Domain Hijacking" ist aber worauf der Vorredner bereits hinwies auch ein Programm, das sich in den Internet Explorer einnistet und die Eingangsseite des Explorers (oftmals eine Pornoseite) ändert. Die Änderung ist häufig nur durch Neuinstallation wegzubekommen.

Der Fragesteller sollte deshalb zunächst klären, um was es konkret geht.
Nach oben
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.10.04, 01:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ist dann auch "Reverse" "Domain Hijacking" ein Programm?

Wir sollten es doch nicht künstlich komplizieren. Wenn ich nach Urteilen zu "Unfallflucht" frage, meine ich ja auch nicht die gleichnamige Pankower Punkband.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
götz
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.04, 09:53    Titel: "Reverse Domain Hijacking" Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Zur Begriffsklärung zitiere ich mal:

1
""Reverse Domain Hijacking" ist der Fachbegriff dafür, sich einen bestehenden Internetauftritt eines anderen dadurch einzuverleiben, daß man ihn des "Domaingrabbings" beschuldigt, also die betreffende Internetadresse widerrechtlich zu nutzen, weil sie eigentlich - aufgrund eines eingetragenen Markennamens - einem selbst zustünde."
(http://www.jurawelt.com/anwaelte/internetrecht/692)


2
"Domain Hijacking" ist aber worauf der Vorredner bereits hinwies auch ein Programm, das sich in den Internet Explorer einnistet und die Eingangsseite des Explorers (oftmals eine Pornoseite) ändert. Die Änderung ist häufig nur durch Neuinstallation wegzubekommen.

Der Fragesteller sollte deshalb zunächst klären, um was es konkret geht.



gemeint ist nicht das programm, sondern punkt eins.
Nach oben
götz
Gast





BeitragVerfasst am: 24.10.04, 10:00    Titel: Re: "Reverse Domain Hijacking" Antworten mit Zitat

""Reverse Domain Hijacking" ist der Fachbegriff dafür, sich einen bestehenden Internetauftritt eines anderen dadurch einzuverleiben, daß man ihn des "Domaingrabbings" beschuldigt, also die betreffende Internetadresse widerrechtlich zu nutzen, weil sie eigentlich - aufgrund eines eingetragenen Markennamens - einem selbst zustünde."
(http://www.jurawelt.com/anwaelte/internetrecht/692)[/quote]

danke herr schaffrath für den link, aber kenne ich schon. ich benötige urteilsbegründungen von diversen urteilen wo es um "Reverse Domain Hijacking" geht. interssant für mich sind auch aktuelle urteile/begründung bezügl. markenrechtsverletzungen. vorzugsweise aktuelle urteile.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.