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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 20.10.04, 15:48 Titel:
Zur Begriffsklärung zitiere ich mal:
""Reverse Domain Hijacking" ist der Fachbegriff dafür, sich einen bestehenden Internetauftritt eines anderen dadurch einzuverleiben, daß man ihn des "Domaingrabbings" beschuldigt, also die betreffende Internetadresse widerrechtlich zu nutzen, weil sie eigentlich - aufgrund eines eingetragenen Markennamens - einem selbst zustünde."
(http://www.jurawelt.com/anwaelte/internetrecht/692) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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""Reverse Domain Hijacking" ist der Fachbegriff dafür, sich einen bestehenden Internetauftritt eines anderen dadurch einzuverleiben, daß man ihn des "Domaingrabbings" beschuldigt, also die betreffende Internetadresse widerrechtlich zu nutzen, weil sie eigentlich - aufgrund eines eingetragenen Markennamens - einem selbst zustünde."
(http://www.jurawelt.com/anwaelte/internetrecht/692)
"Domain Hijacking" ist aber worauf der Vorredner bereits hinwies auch ein Programm, das sich in den Internet Explorer einnistet und die Eingangsseite des Explorers (oftmals eine Pornoseite) ändert. Die Änderung ist häufig nur durch Neuinstallation wegzubekommen.
Der Fragesteller sollte deshalb zunächst klären, um was es konkret geht.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.10.04, 01:35 Titel:
Ist dann auch "Reverse" "Domain Hijacking" ein Programm?
Wir sollten es doch nicht künstlich komplizieren. Wenn ich nach Urteilen zu "Unfallflucht" frage, meine ich ja auch nicht die gleichnamige Pankower Punkband. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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""Reverse Domain Hijacking" ist der Fachbegriff dafür, sich einen bestehenden Internetauftritt eines anderen dadurch einzuverleiben, daß man ihn des "Domaingrabbings" beschuldigt, also die betreffende Internetadresse widerrechtlich zu nutzen, weil sie eigentlich - aufgrund eines eingetragenen Markennamens - einem selbst zustünde."
(http://www.jurawelt.com/anwaelte/internetrecht/692)
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"Domain Hijacking" ist aber worauf der Vorredner bereits hinwies auch ein Programm, das sich in den Internet Explorer einnistet und die Eingangsseite des Explorers (oftmals eine Pornoseite) ändert. Die Änderung ist häufig nur durch Neuinstallation wegzubekommen.
Der Fragesteller sollte deshalb zunächst klären, um was es konkret geht.
gemeint ist nicht das programm, sondern punkt eins.
""Reverse Domain Hijacking" ist der Fachbegriff dafür, sich einen bestehenden Internetauftritt eines anderen dadurch einzuverleiben, daß man ihn des "Domaingrabbings" beschuldigt, also die betreffende Internetadresse widerrechtlich zu nutzen, weil sie eigentlich - aufgrund eines eingetragenen Markennamens - einem selbst zustünde."
(http://www.jurawelt.com/anwaelte/internetrecht/692)[/quote]
danke herr schaffrath für den link, aber kenne ich schon. ich benötige urteilsbegründungen von diversen urteilen wo es um "Reverse Domain Hijacking" geht. interssant für mich sind auch aktuelle urteile/begründung bezügl. markenrechtsverletzungen. vorzugsweise aktuelle urteile.
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