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Inwiefern gilt mündliche Zusage?

 
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PabloDiablo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.08.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 16:28    Titel: Inwiefern gilt mündliche Zusage? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

nehmen wir mal an, eine mögliche Nachmieterin ist so erfreut über die Wohnung, dass sie sofort dem momentanen Mieter zusagt, danach den Vermieter anruft und ihm ebenfalls zusagt. Sehr glücklich

Zwei Tage später ist die Wohnung dann auf einmal zu laut und sie zieht ihr Angebot zurück. Böse
Inwiefern kann man da was machen?

Immerhin müsste der momentane Mieter ja jetzt weiterhin Miete zahlen, obwohl er aufgrund ihrer Zusage ein neues Mietverhältnis eingegangen ist.

Und nu?
_________________
Ich bin die Signatur....du musst mich liebhaben.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

mündliche Verträge gelten ebenso wie schriftliche, halt nur ne Frage der Beweisbarkeit.
Der "Nochmieter" kann da überhaupt nichts machen, denn vertragliche Vereinbarungen treffen bei einem Mietvertrag nur Mieter (neuer Mieter, Nachmieter) und Vermieter.
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