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Verfasst am: 25.08.05, 16:28 Titel: Inwiefern gilt mündliche Zusage?
Hallo Leute,
nehmen wir mal an, eine mögliche Nachmieterin ist so erfreut über die Wohnung, dass sie sofort dem momentanen Mieter zusagt, danach den Vermieter anruft und ihm ebenfalls zusagt.
Zwei Tage später ist die Wohnung dann auf einmal zu laut und sie zieht ihr Angebot zurück.
Inwiefern kann man da was machen?
Immerhin müsste der momentane Mieter ja jetzt weiterhin Miete zahlen, obwohl er aufgrund ihrer Zusage ein neues Mietverhältnis eingegangen ist.
Und nu? _________________ Ich bin die Signatur....du musst mich liebhaben.
mündliche Verträge gelten ebenso wie schriftliche, halt nur ne Frage der Beweisbarkeit.
Der "Nochmieter" kann da überhaupt nichts machen, denn vertragliche Vereinbarungen treffen bei einem Mietvertrag nur Mieter (neuer Mieter, Nachmieter) und Vermieter.
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