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Verfasst am: 29.08.05, 16:20 Titel: Schadenbeseitigungskosten bei Wasserschaden
Ein Nachbar eine Etage höher hat einen Wasserschaden verursacht. Schaden: Decke, Tapeten alle Wände. Gebäudeversicherung des Vermieters kommt für den Schaden auf. Es war bereits jemand in der Schadenswohnung und hat alles ausgemessen und sich die Kontonummer notiert.
Die Gebäudeversicherung bzw. der Vermieter/Wohnungsbaugesellschaft teilt nun aber mit, dass diese(r) bei Selbstdurchführung der Schadenbeseitigung nur für Material (Tapete und Farbe) aufkommt nicht jedoch für den fiktiven Arbeitslohn. Kann man denn nicht auf den fiktiven Arbeitslohn bestehen, auf die kompletten Schadenbeseitigungskosten, also Material und Arbeitslohn?
Eine vom Vermieter beauftragte Firma würde doch sehr viel mehr kosten?
Lassen Sie den VM oder die Versicherung doch Maler kommen. Wozu unter diesen Umständen selber arbeiten oder diskutieren? _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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