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Verfasst am: 26.08.05, 08:57 Titel: Von der Schufa Auskunft verlangen über die Gläubiger !
und jetzt das:
Brief von der Bank, die um "ein dringendes persönliches Gespräch"
bittet. Nach meinem Anruf: "SCHUFA Eintrag über einen gekündigten
Kredit". Ich habe aber nie einen Kredit in Anspruch genommen oder
irgendeine Nachricht über Zahlungsprobleme erhalten. Meine Frage:
Kann mir die SCHUFA umfassende Auskunft geben, welcher Vertragspartner
die Forderung hat eintragen lassen und mit welchem Rechtshintergrund
die Eintragung erfolgte. Anschließend könnte ich mich dann nur mit dem
entsprechenden Gläubiger auseinandersetzen, oder?
Verfasst am: 26.08.05, 09:14 Titel: Ist die Antwort auch umfassend genug!
Ja gut, aber ...
Nennt die SCHUFA nur den Vertragspartner und die entsprechende
Summe (über z.B. angeblich gekündigten Kredit) oder
kann ich Nachweis verlangen über deren Ansprechpartner,
Aktenzeichen, Titelnachweise, Rechtsgrundlage.
Falls ich nur zur Antwort bekomme: "Wenden Sie sich an Bank X
wegen einer Forderung in Höhe von Y" habe ich ja auch zunächst
wenig in der Hand. Die Bank, die mir den Brief schrieb, konnte mir auch
keine Hinweise auf den entsprechenden Gläubiger geben. Vielleicht
noch ein Tipp mit entsprechenden Erfahrungen !?
Verfasst am: 26.08.05, 09:39 Titel: Re: Ist die Antwort auch umfassend genug!
Hallo,
die Schufa kann nur das in die Selbstauskunft schreiben, was sie gespeichert hat = dem was die Schufa-Vertragspartner gemeldet haben. Bei gekündigten Krediten sollten das sein
- Meldendes Kreditinstitut
- Datum der Kreditherauslage
- Konto/Kreditnummer
- Betrag/ Zahl der Raten (nur bei Ratenkrediten)
- Datum der Kündigung
- Saldo bei Kündigung
Die Vertragspartner verpflichten sich zu wahrheitsgemäßer Meldung. Ist die Meldung falsch, so besteht ein Anspruch desjenigen der gespeichert ist, auf Korrektur durch die meldende Bank.
Ich muss mich also an die meldende Bank wenden und eine Korrektur verlangen. Zur Identifizierung, welcher Datensatz bei der Schufa geändert/gelöscht werden muss reichen die obigen Angaben aus.
DL_TTV hat folgendes geschrieben::
Die Bank, die mir den Brief schrieb, konnte mir auch
keine Hinweise auf den entsprechenden Gläubiger geben.
Die meldende Bank ist der Gläubiger. Hat sie keine Forderung, muss sie der Schufa mitteilen, dass die Meldung falsch ist. Die Schufa löscht sie dann.
ich habe erst gestern online die Selbstauskunft verlangt.
Zuständig ist Köln. Parallel habe ich schon mal vorsorglich eine
Löschung aller Einträge mit gesetzlich überschrittenen Fristen
beantragt und zwar in Köln, Hannover und Bochum. Von diesen
Stellen sind einst Meldung an Banken gegangen bzw. von dort
habe ich Selbstauskünfte einholen können.
Erst mal vielen Dank für die prompte Antwort. Wie lange dauert es
denn, bis die online Anfrage endlich bei mir zu Hause ankommt?
Irgendeine Idee, wie lange sich die SCHUFA damit Zeit lässt?
Moin
Sollte es brennen,kann man auch hinfahren.
Zur Dauer nach Antrag und überweisung rund 8 Tage. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Zur Dauer nach Antrag und überweisung rund 8 Tage.
Man bekommt die Schufa-Selbstauskunft innerhalb weniger Werktage und das Geld wird vom Konto abgebucht.
Nun ich ziehe es vor,nicht jedem Abbuchungen von meinem Konto zu gestatten.
Bitte um Definition "weniger Werktage" 3,4 ? _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
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